Justiz mit Hindernissen
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. | © Council of Europe
Den Haag, Strassburg, San José oder Arusha sind Hochburgen der internationalen Justiz. Diese war noch nie so präsent wie heute. Trotzdem ist es kein Kinderspiel, Kriegsverbrecher zu verfolgen oder Staaten zu verurteilen, welche die Menschenrechte verletzen.
«Die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs war ein wahres Wunder. Die Staaten begriffen nicht ganz, was sich da abspielte», sagt Alain Werner, ein auf internationales Strafrecht spezialisierter Anwalt. Seit seinem Start am 1. Juli 2002 ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein Koloss mit 700 Mitarbeitenden geworden. Schon von aussen zeigen die elektrischen Zäune, die Polizeipatrouillen und die Sicherheitstüren, dass hier höchste Sicherheit gilt. Im Innern öffnen sich die Türen, welche die Eingangshalle vom Zuhörersaal abschirmen, nur mit einem Badge oder einem Code. Panzerglas trennt das Publikum von den Richterinnen und Richtern.
Thomas Lubanga sitzt dahinter, scharf bewacht von zwei Polizisten. Im Februar 2006 stellte der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen ihn aus, weil er Kinder für seine Rebellentruppe im Kongo rekrutiert hatte. Es war der erste Haftbefehl in der Geschichte des IStGH. Vier Jahre später sind die Opfer ungeduldig. «Man muss verstehen, wie komplex die ganze Sache ist. Wir können das nicht mit einem normalen Fall im nationalen Strafrecht vergleichen. Wir sprechen von Tausenden, manchmal gar Millionen Opfern», erklärt Anne-Aurore Bertrand, Juristin in der Kanzlei des IStGH. «Die Richter müssen in diesem ersten Fall zeigen, dass das Tribunal unabhängig ist. Dass es die Rechte der Verteidigung und die Prinzipien eines fairen Verfahrens respektiert», so Betrand weiter. Aber das Warten wird oft lange. In schlechter Erinnerung bleibt ihr der Fall des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic, der im fünften Jahr seines Prozesses vor dem Tribunal für das ehemalige Jugoslawien im Gefängnis starb.
Abhängigkeit
Lubanga seinerseits befindet sich noch immer auf der Anklagebank. Der Strafgerichtshof hat bis heute zwölf Haftbefehle ausgestellt, aber nur vier Angeklagte befinden sich im Spezialgefängnis von Scheveningen im Norden Den Haags. Der Fall des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir, der trotz einem im März 2009 ausgestellten Haftbefehl noch immer auf freiem Fuss ist, illustriert die Situation gut. «Der Gerichtshof kann niemanden festnehmen ohne die Hilfe des Staates, auf dessen Gebiet sich die gesuchte Person befindet. Da stossen wir an unsere Grenzen», gibt Anne-Aurore Bertrand zu. Eine gewichtige Grenze.
Ohne eigene internationale Polizei hängt der internationale Strafgerichtshof vom guten Willen der oft zögerlichen Staaten ab. Bei al-Bashir beschränken sich die Druckmittel darauf, seine Bewegungsfreiheit einzuschränken. Die Mitgliedstaaten haben die Pflicht, ihn zu verhaften, sollte er ihr Gebiet betreten. Das hat ihn nicht daran gehindert, Mitte April anlässlich der ersten allgemeinen Wahlen im Sudan seit 24 Jahren eine neue Amtszeit als Präsident anzutreten.
Ob verhaftet oder auf der Flucht, die afrikanischen Verbrecher vereinnahmen derzeit die Aufmerksamkeit des Internationalen Strafgerichtshofes. Nachdem er Untersuchungen zu Uganda, zur zentralafrikanischen Republik, zur Demokratischen Republik Kongo und zum Sudan begonnen hatte, öffnete der IStGH zuletzt das Dossier Kenia. Er untersucht die Gewalt, die auf die Präsidentschaftswahl von Mwai Kibaki folgte. Ein Zufall? «Die Frage ist, warum die Konflikte ausserhalb Afrikas nicht untersucht werden. In die wichtigsten Konflikte sind oft Staaten involviert, die im Uno-Sicherheitsrat sitzen, und es handelt sich häufig um sehr politisierte Auseinandersetzungen, wie im Nahen Osten», sagt Andreas Ziegler, Professor für internationales Recht an der Universität Lausanne. Da diese Staaten nicht kooperieren würden, wären Untersuchungen des Gerichtshofs kaum möglich.
Weil sie einen Boomerang-Effekt befürchten, weigern sich die USA, China, Russland oder Indien, die Befugnis des Internationalen Gerichtshofs anzuerkennen. Vielleicht aus Angst, dass ihre politischen Machthaber vom Gericht verurteilt werden könnten. Aber Anne-Aurore Bertrand relativiert: «Es bedeutet nicht zwingend, dass diese Grossmächte gegen den internationalen Strafgerichtshof sind. Der Uno-Sicherheitsrat hat die Verbrechen, die im sudanesischen Darfur begangen wurden, verurteilt. Weder China noch die USA oder Russland haben sich dagegen gewehrt.»
Verurteilte Staaten
Etwa hundert Kilometer von Den Haag entfernt steht in Strassburg seit 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Gerichtshof ist allen Menschen zugänglich, um dort einen Staat wegen erlittener Menschenrechtsverletzungen anzuzeigen. Das macht dieses Gericht weltweit einzigartig. Die Rückseite der Medaille sind die 120000 Klagen, die derzeit hängig sind.
Beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte im costaricanischen San José stellt sich die Frage nach der Überlastung nicht. Die Opfer können nicht direkt an das Gericht gelangen. Zahlreiche Staaten wie die USA und Kanada haben es ausserdem nie anerkannt. Fälle, die diese Länder betreffen, werden lediglich von einer einfachen Kommission beurteilt, welche die Klagen über Menschenrechtsverletzungen der Staaten analysiert. «Die Kommission behandelt zum Beispiel viele Klagen gegen die USA wegen der Todesstrafe. Aber im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil haben die Beschlüsse keine bindende Wirkung», erklärt Jörg Künzli von der Universität Bern. Weiter gibt es in Arusha im Norden Tansanias den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker. Dort wurde im Dezember 2009 der erste Entscheid gefällt. Es ist deshalb noch verfrüht, die Praxis dieses Gerichtshofes zu beurteilen.
Der internationalen Justiz geht angesichts der vielen Kriegsverbrecher und Staaten, die die Menschenrechte missachten, die Arbeit nicht so schnell aus. Die internationale Gemeinschaft ist bereit zu kooperieren. Aber der Weg ist noch lang. Manche sprechen schon von einem weltweiten Gerichtshof der Menschenrechte. Ob sich ein solches Projekt durchsetzen kann, wird die Zukunft zeigen.
«AMNESTY – Magazin der Menschenrechte» vom Mai 2010
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion

