Die Achse Schweiz – Guatemala
- | © Centro de Accion Legal en Derechos Humanos (CALDH) Guatemala
Am vergangenen 13. Oktober hat die spanische Polizei in Madrid den vormaligen Innenminister von Guatemala, Carlos Vielman, verhaftet. Das Ereignis ist ein starkes Zeichen dafür, dass die aussergerichtlichen Hinrichtungen in Guatemala nicht ungestraft bleiben und dass die mutmasslichen Vollstrecker dieser brutalen Morde gerichtlich verurteilt werden.
Amnesty International und TRIAL (schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht) fordern, dass Vielman und weitere ehemalige hochrangige Funktionäre Guatemalas für ihre mutmassliche Beteiligung an aussergerichtlichen Hinrichtungen von Gefangenen verurteilt werden sowie dass ihnen das Recht auf einen fairen Prozess gewährt wird. Die Zusammenarbeit mit der Schweiz ist dabei von entscheidender Bedeutung: Erwin Sperisen, der frühere Polizeidirektor Guatemalas, lebt seit 2007 in Genf. Er besitzt die Staatsbürgerschaft sowohl von Guatemala als auch der Schweiz. Obwohl Interpol ein Mandat für seine Verhaftung hat, wurde er bisher nicht festgenommen. Doch der Genfer Staatsanwalt hat eine Untersuchung gegen Sperisen eingeleitet. Sperisen ist angeklagt, an der Seite von Carlos Vielman an aussergerichtlichen Hinrichtungen von geflohenen Häftlingen des Gefängnisses El Infernito im Oktober 2005 sowie von Gefangenen der Haftanstalt El Pavón im September 2006 teilgenommen zu haben.
Sebastian Elgueta, Länderspezialist für Zentralamerika bei Amnesty International, sagt dazu: «Solange derartige Verbrechen nicht bestraft werden, bleibt die Straffreiheit in Guatemala die Regel.» Doch es scheint, dass die Anstrengungen der guatemaltekischen Staatsanwaltschaft, unterstützt durch die internationale Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala (CICIG), Früchte tragen. Die CICIG, welche auch internationale Untersuchungsbeamte ins regionale Justizsystem mit einbezieht, scheint laut Philip Grant, dem Direktor von TRIAL, «überzeugende Resultate zu erzielen, indem man direkt die Verletzung der Menschenrechte angeht». Grant erinnert daran, dass in der Vergangenheit bloss die Veruntreuung von Geldern als Tatbestand für ein schweres Verbrechen zu einer Verhaftung geführt habe.
Der Schweiz kommt im Fall Sperisen eine entscheidende Rolle zu, weil dieser auf Schweizer Boden seinen ständigen Wohnort hat. Die Behörden könnten bestimmen, dass der Prozess in der Schweiz stattfindet, wenn man zum Schluss kommt, dass Sperisens Akte stichhaltig genug ist. Philip Grant fügt an: «TRIAL ist der Ansicht, dass der Prozess in der Schweiz stattfinden muss, wenn die Taten, die Sperisen vorgeworfen werden, ausreichend durch die vorliegenden Beweise gestützt werden können.» Es braucht deshalb eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der schweizerischen und der guatemaltekischen Behörden. Die Beweise aus Guatemala müssen den Schweizer Behörden zur Verfügung gestellt werden. Selbstverständlich soll Sperisen über das Recht verfügen können, sich zu verteidigen. Das wäre nicht bloss eine Frage der Wahl, sondern die gesetzliche Pflicht. «Die Schweiz müsste darüber hinaus die notwendige Sicherheit für die Zeugen garantieren», ergänzt Grant. In dieser Angelegenheit sollte die Schweiz nicht bloss ihr Engagement unter Beweis stellen, sondern auch ihren Verpflichtungen gegenüber dem internationalen Recht nachkommen.
Erschienen in «AMNESTY - Magazin der Menschenrechte» von November 2010
Herausgegeben von Amnesty International, Schweizer Sektion

