Amnesty International Schweiz
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Amnesty International Schweizer Sektion

Anstellungspolitik

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber

  • Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen und schicken Sie uns keine Spontanbewerbungen.
  • Bewerbungen nehmen wir gerne schriftlich oder elektronisch entgegen. Elektronische Bewerbungen senden Sie uns bitte im PDF-Format.
  • Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber, ihren Unterlagen kein Foto beizulegen.

Anstellungspolitik der Schweizer Sektion von Amnesty International

  • Die professionelle Struktur der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI Schweiz) steht Personen aus allen gesellschaftlichen Gruppierungen diskriminierungs- und barrierefrei offen. AI ist sich bewusst, dass es Personengruppen gibt, die auf dem Arbeitsmarkt, bei der Stellensuche und im Anstellungsprozess diskriminiert oder ausgegrenzt werden. AI duldet solche direkten und indirekten Diskriminierungen nicht, namentlich Diskriminierungen aufgrund von: Geschlecht, Behinderung, Alter, Nationalität, Religion / Glaubensrichtung, sozioökonomischem Hintergrund, sexueller Orientierung oder Gender-Identität.
  • Jeder Person, welche die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die zu besetzende Stelle erfüllt, wird im Auswahlprozess Chancengleichheit zugesichert. Voraussetzung für alle Stellen und Praktika sind namentlich sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse. Für jede ausgeschriebene Stelle publizieren wir ein detailliertes Anforderungsprofil.
  • AI Schweiz strebt eine ausgewogene Zusammensetzung in Bezug auf die Geschlechterverteilung auf allen Hierarchiestufen und Positionen an. Sind Frauen, bzw. Männer, im entsprechenden Programm unterrepräsentiert, wird ein Ausgleich angestrebt. Die für die Anstellung Verantwortlichen berücksichtigen Bewerbungen des untervertretenen Geschlechts bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig. Dies gilt insbesondere auch für die Besetzung von Kaderstellen.
  • In der Auswahlkommission (Dossierauswahl und Vorstellungsgespräche) sind nach Möglichkeit Vertreter/innen beider Geschlechter vertreten.
  • Das einheitliche und transparente Lohnsystem von AI Schweiz ist anforderungs- und funktionsbezogen. Es stellt die Gleichbehandlung von Frauen und Männer sowie die Gleichbehandlung von neuen mit bestehenden Stellen sicher.
  • AI Schweiz unterstützt die Vereinbarkeit des Berufs mit Erziehungs- und Betreuungsaufgaben durch das Angebot an Teilzeitstellen (Teilpensen sind die Regel), ein Jahresarbeitszeitmodell und eine fortschrittliche Urlaubsregelung.

September 2011