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Trafigura-Giftmüll in der Elfenbeinküste

Keine Entschädigung für die Opfer

In der Elfenbeinküste hat ein Gericht entschieden, dass die 45 Millionen Dollar Schadensersatz, welche die Ölfirma Trafigura den Opfern des Giftmüllskandals auszahlen muss, an eine Gruppe überwiesen werden soll, die sich fälschlicherweise als Vertreter der Opfer ausgibt. Für Amnesty International gleicht diese Gerichtsentscheidung einer Parodie auf die Gerechtigkeit. Die Organisation hat verlangt, dass der Betrag nicht sofort überwiesen wird, um den Opfern genügend Zeit zu geben, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Ende 2009 erklärte eine Gruppe mit dem Namen Nationale Koordination der Giftmüllopfer der Elfenbeinküste (Coordination nationale des victimes de déchets toxiques de Côte d’Ivoire, CNVDT-CI), dass sie die 30 000 Opfer vertrete, die in Grossbritannien gegen die Firma Trafigura Anklage erhoben hatten. Die KlägerInnen und Trafigura hatten sich im September 2009 aussergerichtlich auf eine Zahlung von 45 Millionen Dollar Schadensersatz geeinigt. Alle KlägerInnen wurden durch den britischen Anwalt Martyn Day von der Anwaltskanzlei Leigh Day & Co. vertreten. Amnesty International hat bislang kein einziges Beweisstück zu Gesicht bekommen, demzufolge CNVDT-CI die Opfer wirklich vertritt und geht deshalb davon aus, dass es sich ganz offensichtlich um einen Versuch handelt, die Gelder zu veruntreuen.

In einem Berufungsentscheid vom 22. Januar 2010 hat ein Appellationsgericht der Elfenbeinküste angeordnet, dass die 45 Millionen Dollar auf das Konto der CNVDT-CI überwiesen werden sollen.

«Die getroffene Entscheidung ist gleichbedeutend mit einer Verweigerung, den Opfern dieser schrecklichen Giftmüllkatastrophe Gerechtigkeit widerfahren zu lassen», erklärte Widney Brown, Direktorin für internationales Recht, Politik und Kampagnen bei Amnesty International. «Wir verlangen, dass die Entscheidung nicht sofort umgesetzt wird, sonst verschwindet das Geld, bevor die Opfer Zeit haben, vor dem Obersten Gerichtshof der Elfenbeinküste Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.»

Der Anwalt Martyn Day zeigte sich darüber bestürzt, dass dieses Urteil gefällt wurde, obwohl die CNVDT-CI gefälschte Dokumente vorgelegt hatte. «Das ist das deprimierendste Urteil in meiner dreissigjährigen Karriere. Dreissigtausend Opfer warten auf die ihnen zustehende Entschädigung, und die Chancen sind gross, dass sie von dem Geld nicht das Geringste sehen werden.»

Die neue Vereinbarung (vom 15. Februar 2010) sieht vor, dass Leigh Day & Co. zusammen mit der CNVDT-CI das Verfahren überwachen, in dem die Rechtmässigkeit der individuellen Forderungen, etwa 1500 US-Dollar pro Person, bestätigt werden soll.

«Es ist höchst beunruhigend, dass die Anwälte der Opfer eine Abmachung mit einer Organisation treffen mussten, deren Anspruch, die 30 000 Opfer zu vertreten, so offenkundig falsch ist», sagte Widney Brown.

Wenn die Forderungen überprüft worden sind, haben die 30 000 KlägerInnen die Möglichkeit, ihre Entschädigung während drei aufeinander folgenden Sonntagen bei einer Zweigstelle der Bank Société Générale abzuholen. Amnesty International geht davon aus, dass die in diesem Zeitraum nicht abgeholten Gelder zur weiteren Verteilung an die CNVDT-CI weitergeleitet werden sollen.

Gemäss Widney Brown sind damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. «Die Entschädigungen in nur drei Tagen an 30 000 Menschen zu verteilen, ist schlicht nicht machbar», sagt Widney Brown. Amnesty International befürchtet, dass die CNVDT-CI am Ende mit den nicht ausbezahlten Geldern davon spazieren wird.

«Wir befürchten auch, dass die KlägerInnen – die ihr Geld an einem bestimmten Tag und Ort abholen müssen – Gefahr laufen, ausgeraubt zu werden.»

Hintergrund

Im August 2006 legte der von der niederländischen Ölfirma Trafigura Beheer BV gecharterte Frachter «Probo Koala» in Abidjan an der Elfenbeinküste an. In der Agglomeration von Abidjan wurde der toxische Abfall abgeladen und damit eine menschenrechtliche Tragödie ausgelöst.

Mehr als 100 000 Menschen mussten sich wegen Gesundheitsproblemen in ärztliche Behandlung begeben, 15 Menschen sollen angeblich gestorben sein.

Am 23. September 2009 stimmte der Oberste Gerichtshof von England und Wales einem Vergleich zu, demzufolge die Firma Trafigura den fast 30 000 Opfern 45 Millionen Dollar Entschädigung ausbezahlen sollte. Dieser Vergleich beinhaltet auch, dass nur die Anwaltskanzlei Leigh Day & Co. berechtigt ist, die Entschädigung an die einzelnen Opfer auszuzahlen.

25. Januar 2010, ergänzt 15. Februar 2010