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Briefe gegen das Vergessen: Drei ehemalige Angehörige der Sicherheitsdienste der DRK

Asylsuchende in Haft

Germain Ndabamenya Etikilome © Privat
Germain Ndabamenya Etikilome | © Privat

Drei ehemalige Angehörige der Sicherheitsdienste der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) werden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in der benachbarten Republik Kongo festgehalten. Germain Ndabamenya Etikilime, Medard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba werden seit März 2004 vom militärischen Sicherheitsdienst (Direction Centrale des Renseignements Militaires, DCRM) in der Hauptstadt Brazzaville in Haft gehalten.

Die drei Männer geben an, dass sie aus der DR Kongo geflüchtet sind, um nicht festgenommen zu werden. Ihren Aussagen zufolge sollen sie dort zu Unrecht angeklagt gewesen sein, die Regierung stürzen zu wollen. Sie beantragten Asyl in Brazzaville. Bosch Ndala Umba erhielt den Flüchtlingsstatus, die beiden anderen Männer warten noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag.

Die Inhaftierung stellt einen Verstoss gegen die kongolesischen Verpflichtungen gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 dar. Ausserdem verletzt die Inhaftierung die Strafprozessordnung des Landes. Darin steht, dass Verdächtige innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Festnahme einem Justizbeamten vorgeführt und entweder einer Straftat angeklagt oder freigelassen werden müssen. Die Strafprozessordnung führt weiter aus, dass innerhalb von sechs Monaten nach der Festnahme ein Gerichtsverfahren beginnen muss. Die nicht begründete, fortgesetzte Haft der drei Männer stellt einen gesetzeswidrigen Freiheitsentzug dar.

 


Sehr geehrter Herr Präsident,

Germain Ndabamenya Etikilime, Medard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba werden ohne Anklage oder Gerichtsverfahren seit März 2004 vom militärischen Sicherheitsdienst (Direction Centrale des Renseignements Militaires, DCRM) in der Hauptstadt Brazzaville in Haft gehalten.

Die drei Männer geben an, dass sie aus der DR Kongo geflüchtet sind, um nicht festgenommen zu werden. Ihren Aussagen zufolge sollen sie dort zu Unrecht angeklagt gewesen sein, die Regierung stürzen zu wollen. Sie beantragten Asyl in Brazzaville. Bosch Ndala Umba erhielt den Flüchtlingsstatus, die beiden anderen Männer warten noch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag.

Die Inhaftierung stellt einen Verstoss gegen die kongolesischen Verpflichtungen gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 dar. Ausserdem verletzt die Inhaftierung die Strafprozessordnung des Landes. Darin steht, dass Verdächtige innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Festnahme einem Justizbeamten vorgeführt und entweder einer Straftat angeklagt oder freigelassen werden müssen. Die Strafprozessordnung führt weiter aus, dass innerhalb von sechs Monaten nach der Festnahme ein Gerichtsverfahren beginnen muss. Die nicht begründete und fortgesetzte Haft der drei Männer stellt einen gesetzeswidrigen Freiheitsentzug dar.

Ich fordere Sie deshalb auf, Germain Ndabamenya Etikilome, Médard Mabwaka Egbonde und Bosch Ndala Umba umgehend freizulassen.

Hochachtungsvoll


Höflich formulierter Brief an

Son Excellence M. Denis Sassou Nguesso
Président de la République
Chef du Gouvernement
Présidence de la République
B.P. 2006, Brazzaville
REPUBLIK KONGO

Fax: 002 42 - 2 - 81 32 55

Kopie an

Botschaft der Republik Kongo
Rue Chabrey 8
1202 Genève

Fax: 022 731 88 17 // 022 731 88 18
E-Mail: missioncongo@bluewin.ch

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