Haft verstösst gegen das Völkerrecht
1994 wurde Christi Cheramie zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Damals war sie 16 Jahre alt. Die Verhängung dieser Strafe gegen eine Minderjährige verstösst gegen das Völkerrecht. Christie Cheramie ist heute 33 Jahre alt und hat bereits mehr als die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis verbracht.
Christi Cheramie wurde schuldig befunden, die Grosstante ihres 18-jährigen Freundes getötet zu haben. Laut ihrer Aussage hatte jedoch der Freund die Tat begangen. Sie plädierte auf schuldig, kurz bevor ihr Verfahren vor einem Gericht für erwachsene Straftäter begann, da sie fürchtete, man könne sie ansonsten vor diesem Gericht zum Tode verurteilen. 2001 versuchte sie erfolglos, ihr Schuldgeständnis zu widerrufen. Sie gab an, damals das Verfahren nicht begriffen zu haben.
Christie Cheramies Kindheit war von sexuellem Missbrauch gekennzeichnet. Sie wurde nach einem Selbstmordversuch im Alter von 13 Jahren in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.
Die Gefängniswärter beschreiben sie als «vorbildliche Gefangene, der man eine zweite Chance einräumen sollte». In Haft hat sie eine weiterführende Schule besucht und anschliessend ein Studium in Agrarwissenschaften abgeschlossen. Sie unterrichtet dieses Fach im Gefängnis. Selbst die engsten Angehörigen des Opfers meinen heute, dass Christi Cheramie eine zweite Chance verdient.
Die USA sind neben Somalia das einzige Land, das die UN-Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert hat. Die Konvention untersagt eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung für minderjährige StraftäterInnen.
Briefvorschlag und Forderungen
Sehr geehrter Herr Gouverneur
1994 wurde Christi Cheramie zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Damals war sie 16 Jahre alt. Die Verhängung dieser Strafe gegen eine Minderjährige verstösst gegen das Völkerrecht. Christie Cheramie ist heute 33 Jahre alt und hat bereits mehr als die Hälfte ihres Lebens im Gefängnis verbracht.
Christi Cheramie wurde schuldig befunden, die Grosstante ihres 18-jährigen Freundes getötet zu haben. Laut ihrer Aussage hatte jedoch der Freund die Tat begangen. Sie plädierte auf schuldig, kurz bevor ihr Verfahren vor einem Gericht für erwachsene Straftäter begann, da sie fürchtete, man könne sie ansonsten vor diesem Gericht zum Tode verurteilen. 2001 versuchte sie erfolglos, ihr Schuldgeständnis zu widerrufen. Sie gab an, damals das Verfahren nicht begriffen zu haben.
Christie Cheramies Kindheit war von sexuellem Missbrauch gekennzeichnet. Sie wurde nach einem Selbstmordversuch im Alter von 13 Jahren in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.
Die Gefängniswärter beschreiben sie als «vorbildliche Gefangene, der man eine zweite Chance einräumen sollte». In Haft hat sie eine weiterführende Schule besucht und anschliessend ein Studium in Agrarwissenschaften abgeschlossen. Sie unterrichtet dieses Fach im Gefängnis. Selbst die engsten Angehörigen des Opfers meinen heute, dass Christi Cheramie eine zweite Chance verdient.
Die USA sind neben Somalia das einzige Land, das die UN-Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert hat. Die Konvention untersagt eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung für minderjährige StraftäterInnen.
Ich fordere Sie auf, Christi Cheramie zu begnadigen.
Zudem dränge ich darauf, dass ein Gesetz erlassen wird, welches die Verhängung lebenslanger Haftstrafen ohne Bewährung für Menschen unter 18 Jahren rückwirkend untersagt.
Hochachtungsvoll
Höflich formulierter Brief an
Bobby Jindal, Governor of Louisiana
Post Office Box 94004
Baton Rouge
LA 70804-9004
USA
Fax: (00 1) 225 342 7099
E-Mail über das Kontaktformular auf der Website: www.la.gov
(korrekte Anrede: Dear Governor /Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Kopie an
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Sulgeneckstrasse 19
Postfach
3007 Bern.
Fax : 031 357 73 44 (ev. 031 357 73 98)
Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen vom Januar 2012 | Zurück zur Übersicht Januar 2012 | Word-Dokument herunterladen | E-Mail Alert für «Briefe» abonnieren

