Sehr geehrte Frau Justizministerin
Ich bin sehr besorgt über die Anwendung der Todesstrafe in Japan. Japan verstösst gegen internationale Menschenrechtsstandards, wenn es weiterhin psychisch kranke Gefangene hinrichtet.
Neben den USA ist Japan ist das einzige hochindustrialisierte Land, das die Todesstrafe beibehalten hat und sie weiterhin anwendet. Diese Praxis widerspricht dem deutlichen, weltweiten Trend zur Einschränkung und Abschaffung der Kapitalstrafe. Die Zahl der vollzogenen Hinrichtungen stieg in den letzten Jahren an, womit sich Japan dieser globalen Tendenz widersetzt. Obwohl sich verschiedene Menschenrechtsorgane der Vereinten Nationen mit Besorgnis über die harten Haftbedingungen von Todestraktinsassen in Japan geäussert haben, haben sich die Verhältnisse nicht verbessert.
Die Anwendung der Todesstrafe ist in Japan von Geheimhaltung umgeben: RechtsanwältInnen, die Informationen über Gefangene erhalten wollen, stossen auf grosse Hindernisse. Hinrichtungstermine werden den zum Tod Verurteilten und ihre Angehörigen nicht angekündigt. Strafverfahren zeichnen sich durch Mangel an Transparenz aus.
Amnesty International ruft die japanische Regierung zu einem sofortigen Hinrichtungsmoratorium auf, damit die Gesetzgebung, welche die Todesstrafe zulässt, überprüft werden kann.
Ich bitte Sie dringend, das japanische Recht mit den internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen, indem insbesondere die folgenden Schritte unternommen werden:
- Unmittelbar nach der Verhaftung sind alle Gefangenen einer gründlichen medizinischen Untersuchung zu unterziehen, diese muss in regelmässigen Abständen wiederholt werden.
- Anwältinnen und Anwälte haben das Recht, Information über den Gesundheitszustand von
zum Tode Verurteilten zu erhalten.
- In allen Fälle, in denen glaubwürdige Beweise dafür vorliegen, dass aktuell zum Tode verurteilte Gefangene psychisch krank sind und unter Paragraph 479 der Strafprozessordnung fallen könnten, ist eine sofortige unabhängige Untersuchung einzuleiten.
- Es darf nicht mehr möglich sein, dass Gefangene hingerichtet werden, bevor ihr Rekurs angehört worden ist. Wiederaufnahmeanträge und Gnadengesuche sollten aufschiebende Wirkung haben.
- Die Gefangenen als auch ihre Angehörigen werden eine angemessene Zeit vor der Exekution vom Hinrichtungstermin in Kenntnis gesetzt.
- Die heute routinemässige Isolierung von zum Tode verurteilten Gefangenen wird aufgehoben.
- Den zum Tode Verurteilten wird eine sinnvolle Beschäftigung angeboten.
Ich fordere Sie auf, ein Hinrichtungsmoratorium einzurichten mit der Absicht, die Todesstrafe abzuschaffen, in Einklang mit der am 18. Dezember 2007 verabschiedeten Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Hochachtungsvoll