Sehr geehrte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf
Der Ende März veröffentliche Bericht von Amnesty International «Die Dublin II Falle» zeigt klar auf, dass Griechenland die von ihr ratifizierten Konventionen nicht einhält. Amnesty International verfügt über zahlreiche Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen an nach Griechenland zurückgeschickten Asylsuchenden. Diese wurden Misshandlungen und unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt und der Zugang zu einem fairen Asylverfahren und einer wirksamen Beschwerde wurde ihnen verwehrt. Andere Asylsuchende wurden Opfer von Rückschiebungen in ihre Heimat, wo sie Verfolgung ausgesetzt waren. Deshalb leitete die Europäische Kommission bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland ein, wovon eines seit dem 3. November 2009 hängig ist.
Gestützt auf diese Tatsachen ersuchen wir Sie, das Bundesamt anzuweisen, per sofort sämtliche Dublin-II-Wegweisungen nach Griechenland einzustellen.
Die Schweiz ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Asylsuchenden Zugang zu einem fairen Asylverfahren und zu einer wirksamen Beschwerde haben und bei einer Wegweisung nach Griechenland weder Misshandlungen noch unmenschlichen Haftbedingungen aus gesetzt sind.