Amnesty International sagt klar Nein zur Ausschaffungsinitiative und lehnt auch den überflüssigen und potentiell menschenrechtswidrigen Gegenvorschlag des Parlamentes ab. Stichfrage: Gegenvorschlag.
Weshalb verletzt die Ausschaffungsinitiative das Völkerrecht? Weshalb verstösst die Ausschaffungsinitiative gegen die Bundesverfassung? Verletzt auch der Gegenvorschlag des Parlamentes die Bundesverfassung?
Einmal mehr wird dem Schweizervolk eine Initiative zur Abstimmung unterbreitet, die klar und bewusst geltende Menschenrechtsstandards verletzt. Amnesty International bedauert sehr, dass das Parlament nicht den Mut fand, die Initiative für ungültig zu erklären. Damit erhalten die InitiantInnen einmal mehr die Möglichkeit aus einer missbräuchlichen Verwendung des Initiativrechts und mit fremdenfeindlichen Parolen politisches Kapital zu schlagen.