Es gibt verschiedene Vollzugsstufen bei der Zwangsrückführung:
- Eine Level II-Rückführung per Sonderflug findet statt bei Verweigerung des Reisens im Linienflug. Die Personen werden in der Regel an Händen und Füssen gefesselt; teilweise wird ihnen ein Kopfschutz aufgesetzt.
- Level IV-Rückführungen finden auf einem Sonderflug mit Totalfesselung statt. Die betroffenen Personen werden an Händen, Füssen und Oberarmen gefesselt und an einen Rollstuhl gebunden, so dass keine Bewegungsfreiheit mehr besteht. Auf dem Flug werden sie gefesselt von zwei Polizisten begleitet.