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Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz

Schweiz: Polizeipraktiken, die die Menschenrechte verletzen
In den vergangenen Jahren hat Amnesty International verschiedene Polizeipraktiken dokumentiert, welche die Menschenrechte verletzen.
Private Sicherheitsfirmen und Armee: Die Delegation polizeilicher Aufgaben: ein Risiko für die Menschenrechte
Die zunehmende Übertragung von Polizeiaufgaben an private Sicherheitsfirmen oder an die Armee kann im Hinblick auf die Respektierung der Menschenrechte problematisch werden. Die Ausbildung der Angestellten von Sicherheitsfirmen und von Armeeangehörigen ist mehr als lückenhaft, so dass die Gefahr besteht, dass es zu einer Häufung von Menschenrechtsverletzungen kommen könnte. Die letzte Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt beim Staat.
Polizeigewalt: Diskriminierung von bestimmten Gruppen
Schwarze sind eine der Gruppen, die besonders oft von willkürlichen und diskriminierende n Massnahmen betroffen sind. Andere Zielgruppen sind Demonstrierende, GlobalisierungsgegnerInnen, Asylsuchende, Fussballfans und Minderjährige.
Die Kampagne von Amnesty International
Im Rahmen einer Kampagne vom Juni 2007 bis im Mai 2008 forderte AI Schweiz verstärkte Massnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen bei Polizeieinsätzen. Grundlage dafür war ein AI-Bericht, welcher problematische Menschenrechtspraktiken bei der Schweizer Polizei über mehere Jahre dokumentiert.
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Unverhältnismässige Gewaltanwendung
Bei Identitätskontrollen oder Verhaftungen durch PolizistInnen kommt es immer wieder zur Anwendung von unverhältnismässige r Gewalt.
Polizeigewalt: Unwirksame Strafverfahren
Amnesty International stellt fest, dass zahlreiche Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei nicht einer unverzüglichen, unabhängigen, unparteiischen und gründlichen Untersuchung unterzogen wurden. Um Gerechtigkeit zu schaffen ist eine solche Untersuchung unabdingbar. Sollte die Untersuchung die Vorwürfe der KlägerInnen bestätigen, so haben die Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei einen Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung sowie auf Wiedergutmachung für das begangene Unrecht.
Polizeigewalt: Gefährliche Einsatzmittel
Bauchgurte und Rollstuhl, Tränengas, Markierungsgeschosse, Schockgranaten, Taser: Die Einführung jedes neuen Einsatzmittels muss einer vorgängigen unabhängigen Untersuchung unterzogen werden, um Gesun
Polizeigewalt: Das Wichtigste in Kürze
Amnesty International hat über die letzten Jahre hinweg immer wieder Berichte über Polizeieinsätze erhalten, die unseres Erachtens die Grenzen des Erlaubten überschritten und Menschenrechte verletzten, zum Teil auch über schwerwiegende Verletzungen.
Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz
Amnesty International hat eine Untersuchung über die Polizeiarbeit in der Schweiz durchgeführt, nachdem zahlreiche Aussagen über unmenschliche Behandlung oder unverhältnismässige Gewalt bei Polizeieinsätzen bei der Organisation eingegangen sind. Die beschriebenen Fälle - Einsätze gegen Asylsuchende, Schwarze, Mitglieder der Antiglobalisierungsbewegung, Fussballfans und Minderjährige - weisen einen gemeinsamen Nenner auf: eine De-facto-Straflosigkeit der Polizei.