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Private Sicherheitsfirmen und Armee

Die Delegation polizeilicher Aufgaben: ein Risiko für die Menschenrechte

Die zunehmende Übertragung von Polizeiaufgaben an private Sicherheitsfirmen oder an die Armee kann im Hinblick auf die Respektierung der Menschenrechte problematisch werden. Die Ausbildung der Angestellten von Sicherheitsfirmen und von Armeeangehörigen ist mehr als lückenhaft, so dass die Gefahr besteht, dass es zu einer Häufung von Menschenrechtsverletzungen kommen könnte. Die letzte Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt beim Staat.

Wie jede andere Privatperson haben die Angestellten privater Sicherheitsfirmen kein Recht Gewalt anzuwenden, ausser im Falle von Notwehr, einer Notsituation oder um auf frischer Tat ertappte Personen bis zur Ankunft der Polizei festzuhalten.

Die von Amnesty International gesammelten Aussagen über Einsätze von privaten Sicherheitsfirmen berichten von unzulässigem Gewalteinsatz. Sie lassen darauf schliessen, dass Angestellte von Sicherheitsfirmen eine sehr oberflächliche Ausbildung bezüglich Menschenrechten und Deeskalationstechniken erhalten und schlecht auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet werden. Diese Einschätzung von Amnesty International wird auch von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) geteilt.

Ein Angestellter der Securitas AG, der angeklagt wurde, bei einer Razzia in einer Unterkunft einen Asylsuchenden aus dem Fenster gestossen zu haben, gab auf die Frage nach seinen beruflichen Qualifikationen zu Protokoll, er habe einen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein, eine zweiwöchige Ausbildung bei der Securitas AG und einen Selbstverteidigungskurs absolviert.

Obwohl es seit Anfang 2001 einen Eidg. Berufsausweis für Sicherheitsbeamte gibt, ist die Ausbildung nach wie vor freiwillig. Sie wird nur von einem kleinen Teil des privaten Sicherheitspersonals absolviert und bietet auch keinen spezifischen Unterricht zum Thema Menschenrechte.

Amnesty International ist auch über die Delegation von polizeilichen Aufgaben an die Armee besorgt, wie dies zum Beispiel 2006 anlässlich des World Economic Forum (WEF) in Davos der Fall war. Amnesty International findet es höchst problematisch, dass Milizformationen, die ihren dreiwöchigen Wiederholungsdienst absolvieren und im Zivilleben einen ganz andern Beruf ausüben, mit Aufgaben der inneren Sicherheit betraut werden. Ihnen fehlt die entsprechende Ausbildung.

Klagen gegen die Securitas

Am 25. Februar 2005 erhielt Amnesty International die Klage eines somalischen Asylsuchenden, ein Securitas-Wächter habe ihm den Arm derart heftig auf den Rücken gedreht, dass er mit einem vierfachen Armbruch ins Spital eingeliefert werden musste. Laut «Wochenzeitung» haben ZeugInnen gesehen, wie dem Asylsuchenden der Arm ohne ersichtlichen Grund brutal auf den Rücken gedreht worden ist und dabei gebrochen wurde.

Die Securitas-Angestellten hätten ausgesagt, der Asylsuchende habe einem von ihnen den Ellbogen ins Gesicht geschlagen. Ein ärztliches Zeugnis hielt fest, dass die Verletzungen auf ein unglaubliches Mass an Gewalteinwirkung hinwiesen. Der betroffene Somalier hat Strafanzeige erstattet. Im Gegenzug hat ihn die Securitas wegen Tätlichkeiten angezeigt. Das Verfahren läuft noch.

Auszug aus der Kurzversion des AI-Polizeiberichts «Schweiz - Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz», erschienen im Juni 2007.

Empfehlungen von Amnesty International
  • Für die Delegation staatlicher Sicherungsaufgaben an private Sicherheitsfirmen müssen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Angestellten von Sicherheitsfirmen mit Sicherungsaufgaben müssen dieselben Qualifikationen wie Polizeiangehörige aufweisen; die Kantone Tessin und Neuenburg haben einen Schritt in diese Richtung gemacht.
  • Private Sicherheitsfirmen dürfen nur Personen anstellen, die mindestens im Besitz eines Eidg. Berufsausweises für Sicherheitsangestellte sind.
  • Für Sicherungsaufgaben in Empfangsstellen oder in Unterkünften von Asylsuchenden dürfen nur Personen eingestellt werden, die solide Kenntnisse in Asyl- und Migrationfragen haben und die auch Erfahrung im Umgang mit traumatisierten Personen mitbringen.
  • Für Dritte muss jederzeit klar ersichtlich sein, ob sie es mit PolizistInnen oder mit Angestellten einer privaten Sicherheitsfirma, die nicht über die gleichen Kompetenzen verfügen, zu tun haben.
  • Grundsätzlich dürfen nur professionelle Militäreinheiten zur Unterstützung der Polizei eingesetzt werden.
  • Die Delegierung ziviler Sicherheitsaufgaben an die Armee muss sich auf Aufgaben beschränken, die jeglichen Kontakt mit Zivilpersonen ausschliessen.