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Empfehlungen von Amnesty International
  • Für die Delegation staatlicher Sicherungsaufgaben an private Sicherheitsfirmen müssen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden.
  • Die Angestellten von Sicherheitsfirmen mit Sicherungsaufgaben müssen dieselben Qualifikationen wie Polizeiangehörige aufweisen; die Kantone Tessin und Neuenburg haben einen Schritt in diese Richtung gemacht.
  • Private Sicherheitsfirmen dürfen nur Personen anstellen, die mindestens im Besitz eines Eidg. Berufsausweises für Sicherheitsangestellte sind.
  • Für Sicherungsaufgaben in Empfangsstellen oder in Unterkünften von Asylsuchenden dürfen nur Personen eingestellt werden, die solide Kenntnisse in Asyl- und Migrationfragen haben und die auch Erfahrung im Umgang mit traumatisierten Personen mitbringen.
  • Für Dritte muss jederzeit klar ersichtlich sein, ob sie es mit PolizistInnen oder mit Angestellten einer privaten Sicherheitsfirma, die nicht über die gleichen Kompetenzen verfügen, zu tun haben.
  • Grundsätzlich dürfen nur professionelle Militäreinheiten zur Unterstützung der Polizei eingesetzt werden.
  • Die Delegierung ziviler Sicherheitsaufgaben an die Armee muss sich auf Aufgaben beschränken, die jeglichen Kontakt mit Zivilpersonen ausschliessen.