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Empfehlungen von Amnesty International
  • Das Verhältnismässigkeits- und das Gesetzmässigkeitsprinzip müssen auch bei Identitätskontrollen, Leibesvisitationen oder beim Einsatz von Zwangsmassnahmen jederzeit respektiert werden.
  • Leibesvisitationen müssen in geschlossenen und geheizten Räumen durchgeführt werden.
  • Leibesvisitationen dürfen nur von gleichgeschlechtlichen Personen durchgeführt werden, um die Würde der Betroffenen so weit als möglich zu respektieren. Sie müssen unter allen Umständen in zwei Schritten vollzogen werden, d.h. entweder der Ober- oder der Unterkörper bleiben bekleidet.
  • PolizistInnen sollen in interkultureller Kommunikation und nichtdiskriminierendem Verhalten geschult werden, wenn möglich unter Beizug von VertreterInnen von ethnischen Gruppen, wie dies bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Tessin und St. Gallen geschieht.
  • PolizistInnen sollen aufgrund von Namensschildern oder Dienstnummern jederzeit identifizierbar sein.