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Empfehlungen von Amnesty International
  • Die Polizeikräfte müssen regelmässig über die Gefahr eines lagebedingten Erstickungstodes bei Bauchlage und mit auf dem Rücken gefesselten Armen informiert werden.
  • Der Würgegriff zwecks Sicherung von Kokainkügelchen sowie der Personentransport mit auf dem Rücken gefesselten Händen müssen verboten werden.
  • Das Verhältnismässigkeits- und das Gesetzmässigkeitsprinzip müssen auch bei Identitätskontrollen, Leibesvisitationen oder beim Einsatz von Zwangsmassnahmen jederzeit respektiert werden.
  • Die Einführung jeder neuen Technologie muss einer vorgängigen unabhängigen Untersuchung unterzogen werden, um die Gesundheitsrisiken und die technischen Gefahren sowie die möglichen Handhabungsschwierigkeiten und Risikogruppen zu kennen. Der Einsatz neuer Technologien darf nur erfolgen, wenn die Konformität dieser Einsatzmittel mit den internationalen Menschenrechtsnormen garantiert ist.
  • Gefährliche Technologien dürfen nur PolizistInnen anvertraut werden, die dafür geschult wurden und die gut über die Risiken und die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert sind.
  • PolizistInnen sollen in interkultureller Kommunikation und nichtdiskriminierendem Verhalten geschult werden, wenn möglich unter Beizug von VertreterInnen von ethnischen Gruppen, wie dies bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Tessin und St. Gallen geschieht.
  • PolizistInnen sollen aufgrund von Namensschildern oder Dienstnummern jederzeit identifizierbar sein.