Amnesty International Schweiz
Startseite Länder Europa und Zentralasien Schweiz Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz Polizeigewalt: Unwirksame Strafverfahren

Diese Seite an jemanden versenden

Tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, an die Sie die Empfehlung versenden möchten.
Adressinformation
(Erforderlich)
Die E-Mail-Adresse, an die Sie den Link versenden möchten.
(Erforderlich)
Ihre E-Mail-Adresse
Kommentar zur Empfehlung
Empfehlungen von Amnesty International
  •  Auf kantonaler oder regionaler Ebene eine unabhängige Beschwerde- und Untersuchungsinstanz für die Behandlung von Klagen über polizeiliches Fehlverhalten zu schaffen.
  • Im Rahmen der Diskussion über die gesamtschweizerische Strafprozessordnung die gesetzliche Grundlage für die Schaffung einer solchen Instanz vorzusehen.
  • Sich unverzüglich vom Tessiner Modell inspirieren zu lassen und Strafuntersuchungen gegen die Polizei einem Sonderstaatsanwalt oder einer Sonderstaatsanwältin zu übertragen. Entscheidend ist, dass diese Stelle hierarchisch, institutionell und praktisch unabhängig von der Polizei funktionieren kann und ihr alle formellen und informellen Klagen gegen die Polizei ohne Verzögerung übergeben werden.