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Libyen

Sofortige Freilassung von Max Göldi

Max Göldi am 22. Februar 2010 in Tripolis | © Keystone/AP/Abdel Meguid Al-Fergany

Max Göldi darf nicht ins Gefängnis! Amnesty International spricht sich grundsätzlich gegen Gefängnisstrafen bei Verstössen gegen Einreisebestimmungen aus. Darüber hinaus verletzte das Gerichtsverfahren international geltende Standards. Max Göldi ist das Opfer einer politisch motivierten Anklage geworden. Amnesty International betrachtet ihn als Gewissensgefangenen. Verlangen Sie die sofortige Freilassung und die Rückkehr von Max Göldi in die Schweiz.

 

An den libyschen Justizminister

Sehr geehrter Herr Minister

Ich bin sehr besorgt über das Schicksal von Max Göldi und fordere seine umgehende Freilassung. Amnesty International spricht sich grundsätzlich gegen Gefängnisstrafen bei Verstössen gegen Einreisebestimmungen aus. Die Menschenrechtsorganisation hatte in einer öffentlichen Erklärung die libyschen Behörden aufgefordert, das Urteil zu kassieren. Max Göldi sollte deshalb nicht ins Gefängnis, trotz seiner Verurteilung zu vier Monaten Haft. Darüber hinaus ist Amnesty International der Ansicht, dass das erstinstanzliche Verfahren nicht fair verlaufen ist und die Anklage politisch motiviert war.

Deshalb bitte ich Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit:

  • Max Göldi aus dem Gefängnis entlassen wird;
  • er seinen Pass erhält;
  • er die Erlaubnis erhält, Libyen umgehend zu verlassen und in die Schweiz zurück zu kehren.

Ich danke Ihnen, Herr Minister, für die Kenntnisnahme meines Anliegens.

Hochachtungsvoll

 
 

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