Iran: Demonstranten droht Folter und Todesstrafe
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- Demonstration in Teheran, Juni 2009 | © AP/PA Photo/Ben Curtis
Ende Februar 2010 sind im Iran nach wie vor Menschen inhaftiert, die gegen das Ergebnis der Wahlen vom Juni 2010 demonstrierten. Ihnen droht Folter, Vergewaltigung und sogar der Tod.
Nach den Präsidentschaftswahlen am 12. Juni 2009 verschärfte sich die Menschenrechtslage im Iran massiv. Um die Informationsweitergabe über die Proteste zu unterdrücken, verletzte die Regierung das Recht auf freie Meinungsäusserung durch Eingriffe in Handynetze, Telefonleitungen und Internetdienste sowie Publikationsverbote gegen iranische Zeitungen. Die Sicherheitskräfte, allen voran die paramilitärische Basij-Miliz, gingen oft mit unverhältnismässiger Gewalt gegen Demonstrierende und Oppositionelle vor.
Nach offiziellen Angaben wurden mindestens 40 Menschen seit den Wahlen bei Protesten und Demonstrationen getötet. Oppositionelle und DemonstrantInnen wurden willkürlich festgenommen. Folter und Misshandlung in Haft waren weit verbreitet. Vergewaltigungen von Frauen und Männern durch Sicherheitskräfte und Wachpersonal gehörten zu den gängigen und offenbar von höherer Stelle genehmigten Foltermethoden.
Die Regierung veranstaltete «Schauprozesse», in denen den Gefangenen kollektiv verschiedene Vergehen gegen die nationale Sicherheit zur Last gelegt wurden. Nach häufig durch Folter erzwungenen Geständnissen wurden bis Dezember 2009 mindestens 81 Personen zu Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt, mindestens zwölf Angeklagte sind zum Tode verurteilt worden. Zwei der im Zusammenhang mit den Protesten nach den Wahlen zum Tode verurteilten Gefangenen wurden im Januar 2010 hingerichtet.
Die Regierung ist nicht bereit, unabhängige, umfassende und transparente Untersuchungen der schweren Menschenrechtsverletzungen einzuleiten. Ein Parlamentsausschuss sowie ein Komitee der Justiz, beide mit der Untersuchung von Vergewaltigungen und anderen Formen von Folter in Gefängnissen betraut, bestritten den Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe. Statt die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, wurden Opfer und Zeugen/Zeuginnen von Menschenrechtsverletzungen bedroht und verfolgt, um sie davon abzuhalten, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu treten.
Ein Bericht von Amnesty International beleuchtet die dramatischen Menschenrechtsverletzungen im Iran. Klicken Sie auf die Kapitelüberschriften, um mehr Informationen zu erhalten:
Recht auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit
Die Einschränkung der Meinungsfreiheit nahm nach der Präsidentschaftswahl am 12. Juni 2009 erheblich zu. Schon im Vorfeld der Wahl wurden Internetseiten, Weblogs und Textmitteilungen vom Geheimdienst überwacht und der Zugang zu einigen Internetseiten gesperrt. Potentiellen «Störenden» der Präsidentschaftswahl wurde mit Verfolgung gedroht.
Während der auf die Wahl folgenden Proteste versuchte die Regierung, die Verbreitung von Informationen über die Demonstrationen durch das Abschalten von Handynetzen, die Unterbrechungen von Telefonleitungen und die Zensur von Internetdiensten zu verhindern.
Mehrere kritische iranische Tageszeitungen, z.B. Farhang-e Ashti und Sarmayeh, erhielten Publikationsverbot und viele JournalistInnen wurden verhaftet, einige sind bis heute ohne Gerichtsverfahren in Haft, andere wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Auch ausländische JournalistInnen wurden in ihrer Bewegung eingeschränkt, einige von ihnen wurden ausgewiesen oder ebenfalls verhaftet. Im November 2009 kündigte der Polizeichef, General Esma’il Ahmadi-Moghaddam, ausserdem die Gründung einer polizeilichen Spezialeinheit zur Überwachung von «Internetkriminalität» an.
- Der regierungskritische Journalist Issa Saharkhiz wurde am 4. Juli 2009 im Nordiran festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Er hatte am 2. Juli einen Artikel auf der Internetseite Rooz veröffentlicht, in dem er den Revolutionsführer Khamenei kritisierte. Nach Angaben seines Sohnes wurde Issa Saharkhiz während der Verhöre so schwer gefoltert, dass einige Rippen brachen. Saharkhiz war Herausgeber der Monatszeitschrift Aftab und der Zeitung Eghtesad, bis sie 2004 bzw. 2005 verboten wurden.
- Am 22. August 2009 wurde Fariba Pajouh, eine Korrespondentin des persischen Dienstes von Radio France International, verhaftet. Sie war im Evin Gefängnis ohne Anklage und Zugang zu einem Anwalt inhaftiert. Die meiste Zeit verbrachte sie in Einzelhaft. Ihren Eltern gegenüber berichtete sie, unter enormen Druck zu stehen, «unmoralische Taten» zu «gestehen». Am 23. Dezember wurde sie aus der Haft entlassen.
- Am 18. und 22. Juli 2009 wurden zwei kurdische Journalisten in Mahabad verhaftet: Ahmad Bahari, Herausgeber der Monatszeitschrift «Mahabad» sowie Hassan Sheikh Aghaei, Reporter und Karikaturist, der Mir Hossein Mousavis Wahlkampf unterstützt hatte. Beide wurden Ende August gegen Kaution aus der Haft entlassen.
- Am 20. Juni 2009 wurde der Journalist Bahman Ahmadi Amou`i festgenommen und 65 Tage in Einzelhaft im Evin Gefängnis gefangen gehalten. Amou`i, der für die im November verbotene Wirtschaftszeitung Sarmayeh schrieb, wurde am 4. Januar 2010 u.a. wegen «Verschwörung zur Störung der nationalen Sicherheit» und «Beleidigung des Präsidenten» zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren und vier Monaten Haft sowie 32 Peitschenhieben verurteilt.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Willkürliche Inhaftierungen sind im Iran seit Jahrzehnten gängige Praxis. Seit Juni 2009 griff die Regierung verstärkt zu diesem Mittel, um die auf die Präsidentschaftswahlen folgenden Proteste zu unterdrücken. Mehr als 5.000 AnhängerInnen der Opposition, wahrscheinlich aber weit mehr, wurden während der Unruhen Opfer willkürlicher Festnahmen, mindestens 300 von ihnen befinden sich noch immer im Evin Gefängnis. Ziele der Verhaftungen waren insbesondere PolitikerInnen, JournalistInnen, StudentInnen, MenschenrechtsverteidigeIinnen, FrauenrechtsaktivistInnen, Anwälte/Anwältinnen und Personen mit Verbindungen zum Ausland. Zur Einschüchterungspraxis der Regierung gehörte auch die Festnahme von Angehörigen bekannter Geistlicher, Politiker, MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen.
Praktisch alle Inhaftierten wurden zunächst ohne Anklage und ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten. Oft wurden ihre Familien nicht von der Festnahme ihrer Angehörigen in Kenntnis gesetzt, so dass die Inhaftierungen häufig einem Verschwindenlassen gleichkamen. Einige Gefangene wurden wegen einer Reihe vage formulierter Verstösse gegen die staatliche Sicherheit vor Gericht gestellt. Bis Dezember 2009 wurden mindestens 81 Angeklagte zu Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 15 Jahren verurteilt. Bis Ende Januar 2010 wurden mindestens zwölf Angeklagte zum Tode verurteilt.
Unabhängig von ihrer Rolle in den Protesten wurden ausserdem Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten, FrauenrechtsaktivistInnen sowie Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften immer wieder Opfer willkürlicher Festnahmen.
- In der Nacht des 14. Juni 2009 stürmten unbekannte Personen in Zivil ein Studentenwohnheim der Teheraner Universität. Berichten zufolge verhafteten sie 133 Studenten und Studentinnen und misshandelten viele von ihnen dabei schwer. Laut Angaben einer Studentenorganisation wurden drei Studenten und zwei Studentinnen beim Übergriff getötet, die Regierung bestreitet diese Todesfälle jedoch. Die Stürmung des Wohnheims war eine Reaktion auf die anschwellenden Studentenproteste gegen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl.
- Die 24jährige Studentin und Frauenrechtsaktivistin Somayeh Rashidi ist seit ihrer Festnahme am 19. Dezember 2009 nach einer Vorladung vor das Revolutionsgericht im Evin Gefängnis inhaftiert. Sie hat keinen Zugang zu ihrem Rechtsanwalt, Besuche der Familie wurden bislang nicht erlaubt. Somayeh Rashidi ist seit 2006 Mitglied der Kampagne für Gleichberechtigung. Aufgrund ihrer Aktivitäten für die Frauenbewegung auf dem Campus, wurde ihr wurde offenbar untersagt, ein Studium der Frauenforschung aufzunehmen.
- Der 25jährige Menschenrechtsaktivist Kaveh Ghasemi Kermanshahi, wurde am 3. Februar 2010 offenbar von Angehörigen der Revolutionsgarden in Kermanshah festgenommen. Seine Familie wurde nicht über seinen Aufenthaltsort informiert. Kaveh Kermanshahi ist ein führendes Mitglied der Human Rights Organization of Kurdistan (HROK) und ein Mitglied der Kampagne für Gleichberechtigung. Er schreibt Artikel für die Webseiten Rooz online, der HRKO und für die Kampagne für Gleichberechtigung. Er setzt sich für die Abschaffung der Todesstrafe ein und berichtete als einziger Journalist über die Beisetzung des hingerichteten Kurden Ehsan Fattahian.
- Kurz nach der Präsidentschaftswahl wurde Shahpour Kazemi, der 62jährige Schwager Mir Hossein Mousavis, in Teheran verhaftet. Laut der Ehefrau Mousavis diente seine Inhaftierung dazu, Mousavi dazu zu drängen, die Ergebnisse der Wahl vom 12. Juni 2009 öffentlich anzuerkennen. Nach über 60-tägiger Einzelhaft im Evin Gefängnis wurde er in eine Wohnung in einem unbekannten Teil Teherans überführt. Sein ältester Sohn, Shahin, wurde im August 2009 ebenfalls verhaftet, um den Druck auf die Familie Mousavi zu erhöhen.
Ungesetzliche Tötungen und exzessive Gewaltanwendung
TeilnehmerInnen der Demonstrationen nach den Präsidentschaftswahlen berichteten von unverhältnismässiger Gewalttätigkeit bewaffneter Sicherheitskräfte in Zivil, vermutlich Mitgliedern der Basij-Miliz. Sie gingen selbst gegen friedliche DemonstrantInnen mit Tränengas, Schlagstöcken, Motorrädern und teilweise auch scharfer Munition vor. Augenzeugen berichten, dass Sicherheitskräfte in den Krankenhäusern verletzte DemonstrantInnen verhafteten und abtransportierten.
Nach offiziellen Angaben starben bei den auf die Wahl folgenden Protesten 36 Personen, darunter auch Mitglieder der Basij-Miliz. Die Opposition erklärte, dass bis Anfang September 2009 während der Unruhen 72 Personen getötet wurden. Die tatsächlichen Zahlen sind allerdings aufgrund zahlreicher Vertuschungsversuche von offizieller Seite schwierig zu ermessen. Berichten zufolge wurden 44 Leichen heimlich in anonymen Gräbern begraben. Familien von Opfern wurden unter Druck gesetzt, zum Tod ihrer Angehörigen zu schweigen oder falsche Angaben über die Todesursache zu machen. Die von der Regierung angekündigten Untersuchungen der Todesfälle blieben bisher ergebnislos. Einige Fälle exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte wurden von Augenzeugen mit ihren Handykameras dokumentiert.
Während und nach dem Ashura-Fest am 27. Dezember 2009, das mit dem siebten Trauertag für den regierungskritischen Grossayatollah Hossein Ali Montazeri einherging, kam es landesweit erneut zu Massenprotesten, die erneut äusserst brutal von den Sicherheitskräften niedergeschlagen wurden. Nachdem die Behörden zunächst zwischen acht und 15 Tote bestätigten, wurde die offiziell bestätigte Zahl der Todesopfer auf sieben reduziert.
- Am 20. Juni wurde die 27jährige Neda Agha Soltan während friedlicher Proteste gegen das Wahlergebnis erschossen, als die Polizei die Demonstration mit Tränengas und Motorrädern auflöste. Personen, die sich zu ihrem Tod äusserten, wurden eingeschüchtert, schikaniert und verfolgt. Dr. Arash Hejazi, der Augenzeuge ihres Todes wurde, berichtete öffentlich, dass ein Mitglied der Basij-Miliz unmittelbar nach der Tat gestand, Neda Agha Soltan erschossen zu haben. Dr. Arash Hejazi wurde daraufhin vorgeworfen, die internationale Atmosphäre gegen den Iran zu vergiften und in seinen Interviews mit ausländischen Medien Falschinformationen über den Tod Neda Agha Soltans zu verbreiten. Im Oktober 2009 erhielt er Asyl in Grossbritannien.
Hier Link auf Video, das bereits auf unserer Website ist.
Ähnlich erging es dem ehemaligen Verlobten Neda Agha Soltans, Caspian Makan, der verhaftet wurde, nachdem er in einem Interview die Basij-Milizen für den Tod seiner Verlobten verantwortlich gemacht hatte. Auch er floh aus dem Iran. - Auf einer Demonstration zum Gedenken an Neda Agha Soltan wurde am 30. Juli 2009 der 12jährige Ali Reza Tavassoli getötet. Kurze Zeit später erklärte seine Familie, dass er bei einem Autounfall ums Leben gekommen sei. Zwei Ärzte und ein Polizist sagten jedoch aus, dass Schläge auf den Kopf zu seinem Tod geführt und Mitglieder der Basij-Miliz seine Leiche aus dem Krankenhaus abtransportiert hätten. Laut Ali Reza Tavassolis Tante haben Behörden seinen verarmten Eltern ca. 2.000 US$ übergeben, damit diese falsche Angaben zu den Umständen seines Todes machen.
- Am 27. Dezember wurde Sayed Ali Mousavi, der Neffe des Oppositionsführers Mir Hossein Mousavi, von fünf Männern, von denen angenommen wird, dass es sich um Polizisten in Zivil handelte, in der Nähe seines Hauses in Teheran erschossen. Der iranische Filmemacher und Freund der Familie Mousavi, Mohsen Makhmalbaf, erklärte, dass Sayed Ali Mousavi in der Woche vor seinem Tod mehrere Morddrohungen von bislang nicht identifizierten Sicherheitskräften erhalten habe.
Folter und andere Misshandlungen
Folter und andere Misshandlungen waren während der Unruhen nach den Wahlen weit verbreitet. Zu den gängigen Foltermethoden gehörten extrem schwere Schläge bis hin zu Knochenbrüchen, Vergewaltigungen, das Einsperren in winzigen Räumen, Kopfüberhängen über lange Zeit und der Entzug von Licht, Wasser und Nahrung sowie die Verweigerung medizinischer Versorgung. Die Häufung von Berichten über Vergewaltigungen von Frauen und Männern in Haft lässt vermuten, dass der sexuelle Missbrauch von Oppositionellen von höherer Stelle genehmigt wurde, um den Willen der Inhaftierten zu brechen. Über Vergewaltigungen von Frauen in Haft wurde bereits in Einzelfällen vor den Unruhen seit Mitte 2009 berichtet. Eine unbekannte Anzahl von Menschen starb an den Folgen der schweren Folter. Die regelmässige Verweigerung des Zugangs zu einem Anwalt oder zur Aussenwelt sowie das Wissen des Sicherheitspersonals um die zu erwartende Straflosigkeit leisteten der Folter Vorschub.
Besonders berüchtigt für Folter war das Haftzentrum Kahrizak. Die Behörden haben bestätigt, dass mindestens drei Gefangene in Kahrizak starben. Ehemalige Gefangene berichteten von extremer Überfüllung und alarmierenden Haftbedingungen. Gefängniswärter sollen, um die Schmerzen der Inhaftierten bei den Schlägen zu intensivieren, die Opfer mit Wasser überschüttet haben. Am 27. Juli 2009 wurde bekannt, dass Revolutionsführer Khamenei die Schliessung des Haftzentrums angeordnet hat, weil die Rechte der Gefangenen nicht gewährleistet sind. Es bleibt allerdings unklar, ob das Haftzentrum Kahrizak tatsächlich geschlossen wurde. Am 15. August meldeten die Behörden, dass gegen zwölf Wärter und einen Richter Anklage wegen der Folter eingeleitet worden seien. Am 19. Dezember verkündete ein Militärgericht in Teheran, dass zwölf Personen in Verbindung mit den Misshandlungen unter Anklage stehen, von denen drei wegen Mordes angeklagt sind. Weitere Details über Untersuchungen und Aufklärung der Vorgänge in Kahrizak sind nicht bekannt. Es gibt hingegen Hinweise darauf, dass diejenigen, die über die tatsächlichen Ereignisse in Kahrizak berichten, bedroht und verfolgt werden.
- Mohsen Rouholamini, der Sohn Dr. Abdolhossein Rouholaminis, eines bekannten Wissenschaftlers und Beraters des Präsidentschaftskandidaten Mohsen Rezaei, starb an den Folgen der Folterungen, denen er im Haftzentrum Kahrizak ausgesetzt war. Zunächst hatte der Generaldirektor der Teheraner Gefängnisse am 27. Juli 2009 erklärt, der 25Jährige und ein Mithäftling seien in Haft an Meningitis gestorben. Laut der Mehr News Agency aber nannten Gerichtsmediziner als Todesursachen «körperliche Belastungen, schlechte Lebensbedingungen, wiederholte Körperverletzungen sowie das Schleudern des Körpers auf harte Oberflächen».
- Die 21jährige Maryam Sabri berichtete Amnesty International im November 2009, dass sie nach ihrer Festnahme auf einer Gedenkveranstaltung zum Tod Neda Agha Soltans am 30. Juli 2009 viermal während der Haft in einem Gebäude des Geheimdienstministeriums von mehreren Männern vergewaltigt worden sei. Während ihrer Haft wurde sie alleine in einer so kleinen, fensterlosen Zelle festgehalten, dass es ihr unmöglich war aufzustehen. Am 12. August wurde sie freigelassen, ohne dass eine Anklage gegen sie erhoben worden wäre. Der Zugang zu einem Anwalt oder Arzt wurde ihr verwehrt. Sie wagte es nicht, nach Hause zurückzukehren und floh aus dem Iran, einen Tag bevor ein Reiseverbot gegen sie erlassen wurde.
- Der 26jährige Student Ebrahim Mehtari wurde am 20. August 2009 vor dem MIRO-Gebäude (Mohjahedin of the Islamic Revolution Organization) in Teheran von Geheimdienstangehörigen der Revolutionsgarden festgenommen und in einer Einzelzelle auf einem einer Militäranlage ähnlichem Gelände inhaftiert. Mehtari berichtete Amnesty International, während der Verhöre wiederholt verprügelt und durch Zigaretten im Gesicht, am Nacken und am Kopf verbrannt worden zu sein. Seine Folterer schlugen ihm einen Zahn aus und führten einen schmalen Gegenstand in seine Nasenlöcher und sein Rektum ein. Schliesslich unterzeichnete er, wie von ihm verlangt, ein «Geständnis». Nach seiner Freilassung bestätigte eine gerichtsmedizinische Untersuchung, die in Unkenntnis der Umstände ausgeführt wurde, seine Foltervorwürfe. Als aber bekannt wurde, dass er Opfer von Folter durch Staatsbedienstete geworden war, verschwanden alle Dokumente und Beweise bis auf die Kopien, die Ebrahim Mehtari selbst angefertigt hatte. Die Behörden weigerten sich, Untersuchungen einzuleiten und drohten ihm und seiner Familie mit schwerwiegenden Konsequenzen, sollten sie über die Folter sprechen. Ebrahim Mehtari floh wenig später aus dem Iran.
Straffreiheit
Die widersprüchlichen Aussagen von Regierungsvertretern und Behörden zur Folter von Gefangenen offenbaren die mangelnde Bereitschaft, sich mit von Beamten begangenen Menschenrechtsverletzungen zu befassen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Zunächst bestritten Regierungsvertreter die Tötung von DemonstrantInnen, um später eine geringe Zahl von Todesfällen einzugestehen. Nur im Falle der Misshandlungen und Tötungen im Haftzentrum Kahrizak wurden nach anfänglichen Dementis und Desinformationen zu den Vorfällen in Kahrizak drei Todesfälle bestätigt und gerichtliche Schritte gegen zwölf Gefängniswärter und einen Richter eingeleitet.
Besonders heftig bestritten die Behörden Vergewaltigungen in Haft. Obwohl der Polizeichef, General Esma’il Ahmadi-Moghaddam, den Missbrauch von Gefangenen bestätigt hatte, kamen zwei einberufene Untersuchungskommissionen nach nur kurzer Zeit zu dem Ergebnis, dass die Vergewaltigungsvorwürfe falsch seien.
Zu den Vertuschungsmethoden gehörte es, für einige Tötungen AusländerInnen oder Oppositionsgruppen verantwortlich zu machen und Personen im Fernsehen auftreten zu lassen, die vorgaben, die Getöteten zu sein. Ausserdem wurde versucht, Leichen heimlich zu begraben. Eine daraufhin eingeleitete Untersuchung brachte keine öffentlichen Ergebnisse hervor.
Zeugen und Zeuginnen von Folter wurden selbst Opfer von Verfolgung. Personen, die mit Vergewaltigungsvorwürfen an die Öffentlichkeit traten, wurden Ziel weiterer Menschenrechtsverletzungen. Ausserdem wurden Organisationen, die Informationen zum Missbrauch von Gefangenen gesammelt hatten, Ziele von Razzien und Schliessungen, darunter auch das von Mehdi Karroubi, Mir Hossein Mousavi und dem ehemaligen Präsidenten Khatami ins Leben gerufene «Komitee zur Nachverfolgung der in den jüngsten Ereignissen Verletzten und Inhaftierten. Auch die von Emadeddin Baghi gegründete Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Gefangenen, die Berichte über Folter und andere Übergriffe gegen Inhaftierte dokumentierte, wurde Anfang September geschlossen. Ihr Gründer, der Menschenrechtsverteidiger Emadeddin Baghi, wurde am 28. Dezember in seinem Haus in Teheran festgenommen. Am 23. Juni 2010 wurde er auf Kaution entlassen. Mehr
- Am 10. November wurde der junge Arzt Ramin Pourandarjani tot in einem Raum in einem medizinischen Zentrum aufgefunden. Während der Unruhen nach den Präsidentschaftswahlen hatte Ramin Pourandarjani als Arzt seinen Militärdienst im Haftzentrum Kahrizak abgeleistet. Dabei behandelte er auch Opfer von Folter. Nachdem er zunächst gezwungen worden war, als Ursache von Mohsen Rouholaminis Tod Meningitis anzugeben, sagte er später vor dem mit der Untersuchung der Foltervorwürfe betrauten parlamentarischen Untersuchungskomitee aus. Vor seinem Tod hatte er offenbar Drohungen erhalten, mit denen er von der Aufdeckung der Menschenrechtsverletzungen in Kahrizak abgehalten werden sollte. Die iranischen Behörden machten zur Todesursache von Dr. Pourandarjani widersprüchliche Angaben. Nachdem zunächst ein Herzinfarkt und später Vergiftung als Todesursache genannt wurde, sprachen die Behörden schliesslich von einem durch Depressionen verursachten Selbstmord Pourandarjanis.
«Schauprozesse» – Eine Verhöhnung der Justiz
Am 1. August 2009 begann im Teheraner Revolutionsgericht eine Reihe von „Schauprozessen“ gegen etwa 150 Personen, die während der auf die Präsidentschaftswahl folgenden Proteste festgenommen worden waren. Unter ihnen befanden sich auch ehemalige Minister, Oppositionsführer, Journalisten und iranische Angestellte europäischer Botschaften. Sie wurden kollektiv wegen Teilnahme an einem Aufstand, Aktivitäten gegen die Staatssicherheit, Störung der öffentlichen Ordnung, Beschädigung öffentlichen Eigentums sowie Verbindungen zu konterrevolutionären Gruppen angeklagt. Die Anklage wandte sich auch gegen die iranische Zivilgesellschaft und beschuldigte iranische und internationale Menschenrechtsgruppen, eine Studentenorganisation sowie mehrere Abwesende, darunter die Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi, Teil der «samtenen Revolution» zu sein.
Die «Schauprozesse» verstiessen gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren, denn an der Verurteilung der Gefangenen bestand nicht der geringste Zweifel. Die Angeklagten trugen erzwungene «Geständnisse», «Entschuldigungen» und Anschuldigungen gegen andere vor. Vor den «Schauprozessen» wurden die meisten Angeklagten ohne Kontakt zur Aussenwelt gefangen gehalten. Den Anwälten wurde der Zugang zu den Akten ihrer Mandanten verwehrt, einigen Angeklagten wurden vom Gericht willkürlich Verteidiger zugeteilt. Viele Angeklagte trugen bei den Prozessen deutliche Spuren von Folter. Die Bitte Amnesty Internationals, Beobachter zu den Prozessen entsenden zu dürfen, wurde nicht beantwortet.
Bis Dezember wurden mindestens 81 Angeklagte nach krass unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt.
- Abdollah Momeni, Sprecher des Alumni-Vereins Advar-e Tahkim-e Vahdat, wurde am 14. November 2009 zu acht Jahren Haft verurteilt. Ihm wurden bei der fünften Sitzung der «Schauprozesse» am 14. September mehrere «Verbrechen gegen die nationale Sicherheit» vorgeworfen. Laut Anklage soll er unter anderem gestanden haben, Kontakt mit anti-revolutionären Medien, Amnesty International und Human Rights Watch aufgenommen zu haben, um Propaganda gegen das System zu betreiben.
- Am 9. Juli 2009 wurde Kian Tajbakhsh, ein Sozialwissenschaftler iranisch-amerikanischer Abstammung, verhaftet. In einem der «Schauprozesse» wurden ihm «Spionage», «Kooperation mit einer feindlichen Regierung» und «Handlungen gegen die nationale Sicherheit» zur Last gelegt. Im Oktober 2009 wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt, der bisher höchsten verhängten Gefängnisstrafe.
Todesstrafe
Im weltweiten Vergleich gehört Iran seit mehreren Jahren zu denjenigen Staaten, die am häufigsten die Todesstrafe vollstrecken. Seit einigen Jahren belegte der Iran Platz zwei hinter China. Im Jahr 2008 wurden mindestens 346 Menschen hingerichtet. Im Jahr 2009 stieg die Zahl der bekannt gewordenen Hinrichtungen auf mindestens 388, darunter mindestens fünf Straftäter, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, sowie eine Hinrichtung durch Steinigung. Da die Regierung jedoch die Berichterstattung über Hinrichtungen beschränkte, lagen die tatsächlichen Zahlen vermutlich höher.
Das iranische Strafgesetzbuch sieht die Todesstrafe für ein breites Spektrum von Straftaten vor, darunter Mord, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, Korruption und ausserehelicher sowie homosexueller Geschlechtsverkehr. In der kurzen Periode von 50 Tagen zwischen der umstrittenen Präsidentschaftswahl bis zur Amtseinführung von Präsident Ahmadinedjad Anfang August 2009 hat Amnesty International einen erheblichen Anstieg der vollzogenen Hinrichtungen registriert: 115 Menschen wurden hingerichtet, die Todesurteile basierten auf gewaltsamen kriminellen Vergehen oder Drogendelikten.
Mutmassliche Mitglieder verbotener bewaffneter Oppositionsgruppen wurden in den vergangenen Jahren unter dem Vorwurf «Moharebeh» (Feindschaft gegen Gott) angeklagt und zum Tode verurteilt. Betroffen waren insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten wie Kurden, Belutschen und Araber. Im Zusammenhang mit den Unruhen nach der umstrittenen Wahl wurden mindestens zwölf Personen unter der Anklage der «Feindschaft gegen Gott» in unfairen Verfahren zum Tode verurteilt, darunter mutmassliche Mitglieder der monarchistischen Partei Anjoman-e Padshahi Iran (API) und der Volksmujahedin (PMOI). Eines der zwölf Todesurteile, das des Angeklagten Hamed Rouhinejad, wurde im Januar im Berufungsverfahren zu einer Haftstrafe umgewandelt. Zwei Todesurteile wurden vollstreckt.
- Am 28. Januar 2010 wurden Mohammad Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanipour, Mitglieder der monarchistischen Partei Anjoman-e Padshahi Iran (API), hingerichtet. Sie wurden im Oktober in einem krass unfairen «Schauprozess» wegen «Feindschaft gegen Gott» zum Tode verurteilt. Der Anwalt von Arash Rahmanipour erklärte, dass sein Mandant nicht an den Protesten gegen die Wahl teilgenommen habe und dass er zu einem «Geständnis» gezwungen wurde, nachdem seine Familie bedroht worden sei.
- Am 11. November 2009 wurde der Kurde Ehsan Fattahian hingerichtet. Ihm wurde wegen der Mitgliedschaft in der kurdischen Oppositionsgruppe Komala «Feindschaft gegen Gott» zur Last gelegt. Nachdem er zunächst zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt worden war, wurde die Strafe im Berufungsverfahren in ein Todesurteil umgewandelt. In einem Brief aus dem Gefängnis erklärte Fattahian, dass er sich geweigert habe, im Fernsehen ein «Geständnis» abzulegen. Ihm wurde nicht die Möglichkeit eingeräumt, gegen das Todesurteil Rechtsmittel einzulegen.
Was Amnesty International fordert
- Diejenigen Personen, die allein wegen ihrer friedlichen Meinungsäusserung festgenommen worden sind, müssen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden. Alle anderen inhaftierten Personen müssen entweder zügig in einem fairen Gerichtsverfahren einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt oder freigelassen werden.
- Die iranischen Behörden müssen umgehend effektive Massnahmen zum Schutz Inhaftierter vor Folter und anderen Misshandlungen ergreifen. Dazu gehört, dass niemand ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft gehalten wird sowie die Gewährung des sofortigen und regelmässigen Zugangs zu Anwälten, Familien und Ärzten.
- Die iranischen Behörden sollten als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe sofort ein umfassendes Moratorium erlassen und alle Todesurteile wegen politischer Vergehen umgehend in Haftstrafen umwandeln.
- Alle Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen müssen unabhängig und unparteilich untersucht werden, darunter alle Hinweise auf ungesetzliche Tötungen, Vergewaltigungen in Haft und andere Folterungen. In diesem Rahmen sollte die iranische Regierung auch Besuche des UN Sonderberichterstatters für Folter und des UN Sonderberichterstatters zu aussergerichtlichen, summarischen und willkürliche Hinrichtungen ermöglichen.

