Die Durchsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
- Die Yakye Axa warten seit 2005 auf die Durchsetzung der Urteile des interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, um ihr Land zurück zu erhalten. Paraguay, 2008. | © AI
Im Dezember 2008 verabschiedete die UN-Vollversammlung einstimmig das fakultative Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Uno-Pakt I), welches in Kraft tritt, sobald es 10 Staaten ratifiziert haben.
Das Zusatzprotokoll ermöglicht es Einzelpersonen, deren wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (zum Beispiel das Recht auf Wasser, Unterkunft, oder Gesundheit) in ihrem Herkunftsstaat verletzt worden sind, eben diese Rechte bei der Uno einzuklagen, wenn sie in ihrem Herkunftsstaat keinen wirksamen Schutz erhalten. Ihre Beschwerden werden vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte angehört. Das internationale Gremium setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.
Einfluss auf Gerichte auf der ganzen Welt
Das Zusatzprotokoll wird nicht nur denjenigen zugute kommen, die eine Individualbeschwerde einreichen. Die getroffenen Entscheide werden auch Einfluss auf nationale und regionale Gerichte in der ganzen Welt haben. Ausserdem wird die internationale Aufmerksamkeit auf Regierungen gelenkt, die bei der Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in ihrem Land versagen. Eine Ratifizierung hingegen bedeutet, dass die Regierung willens ist, in Armut lebende Menschen zu ermächtigen, damit sie ihre Regierung zur Verantwortung ziehen können, wenn ihre Rechte verletzt wurden.
Das Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert worden ist. Es wird dann für die Vertragsstaaten verbindlich. Das Protokoll wurde am 24. September 2009 zur Unterzeichnung aufgelegt und bis November 2010 von 35 Staaten unterzeichnet, die auch ihre Bereitschaft signalisiert haben, das Protokoll zu ratifizieren. Ecuador, die Mongolei und Spanien sind die ersten drei Staaten, die das Protokoll bereits ratifiziert haben. Die Schweiz hat es bis zum heutigen Tag weder unterzeichnet, noch ratifiziert. Eine Liste der Länder, die das Protokoll unterzeichnet und/oder ratifiziert haben, finden Sie auf der Internetseite der Uno.
Amnesty International gehört dem internationalen NGO-Netzwerk Coalition for an Optional Protocol to the ICESCR an, das sich erfolgreich für die Ausarbeitung des Zusatzprotokolls eingesetzt hat und sich nun weltweit für dessen Ratifizierung engagiert.
Stand Dezember 2010

