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Serbien

MenschenrechtsverteidigerInnen verhaftet

Amnesty International verurteilt die Festnahme von zwei MenschenrechtsverteidigerInnen, die versuchten, die Zwangsräumung von Mevljude Kurteshi und ihren sechs Kindern aus einer Wohnung in der Gemeinde Čukarica in Belgrad zu verhindern.

Gemäss Zeugenaussagen haben die MenschenrechtsverteidigerInnen der NGO Regional Centre for Minorities (RCM) höflich und gewaltfrei gehandelt, sich aber geweigert den Eingang des Gebäudes freizugeben. Nach nur zwei Minuten wurden sie festgenommen und auf eine Polizeistation geführt. Später liess man sie mit einer Strafanzeige wegen Behinderung der Justiz wieder frei.

«Amnesty International möchte festhalten, dass diese Zwangsräumung internationale Menschenrechtsstandards verletzt und die AktivistInnen des RCM nichts anderes getan haben, als sich für die Rechte von Mevljude Kurteshi und ihrer Kinder, die heute gezwungen wurden ihr Zuhause zu verlassen, einzusetzen» sagte Nicola Duckworth, Amnesty Internationals Leiterin des Programmes Europa und Zentralasien. Gemäss Artikel 12 der Uno-Deklaration zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen haben alle das Recht, sich alleine oder im Zusammenschluss mit anderen, mittels friedlicher Aktivitäten gegen die Verletzung von Menschenrechten und für die Achtung fundamentaler Freiheiten einzusetzen.

Intern Vertriebene besonders oft betroffen

Die Organisation ist sehr besorgt über die Situation von Mevljude Kurteshi und ihrer Familie, die, wie tausend andere Roma, nach dem Krieg von 1999 aus dem Kosovo zwangsumgesiedelt wurden. Wie andere intern vertriebene Roma haben auch sie nicht die Möglichkeit, zurückzukehren. Die Behörden habe sich bisher geweigert, ihnen eine alternative Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Nach der Zwangsräumung wurde das gesamte Hab und Gut von Mevljude Kurteshi auf einen Laster geladen. Sie bat darum, dieses zu der informellen Romasiedlung Belvil, welche ebenfalls von einer Zwangsräumung bedroht ist, zu fahren. Dort kann sie vorübergehend bei Verwandten unterkommen, solange sie keine alternative Unterkunft hat.

«In den vergangenen Monaten haben wir einige Zwangsräumungen mitverfolgt, die unter vollständiger Missachtung der Rechte verletzlicher  Personen ausgeführt wurden,» sagt Amnesty International. «Eine alleinstehende Mutter mit ihren Kindern aus ihrer Wohnung zu vertreiben ohne ihnen eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen, ist eine grobe Verletzung der internationalen Verpflichtungen Serbiens.»

Leben in ständiger Unsicherheit

Mevljude Kurteshi hatte ihre Unterkunft 2006 erhalten, nachdem sie von einer als «Asbestsiedlung» geltenden Wohngegend, die aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen abgerissen worden war, umgesiedelt wurde. Lokale NGOs hatten sich dafür eingesetzt, dass die Behörden der Familie eine alternative Unterkunft bereitstellen, was dann auch geschah.

Die angedrohte Zwangsräumung ihrer neuen Unterkunft war bereits einmal auf den 11. Oktober 2011 verschoben worden, nachdem AktivistInnen von verschiedenen Menschenrechts- und andern NGOs in Belgrad an Ort und Stelle protestiert hatten und die Behörden dazu bewegen konnten, die Räumung vorerst nicht durchzuführen. In der Folge versuchten serbische NGOs und Amnesty International wiederum die Behörden dazu zu bewegen, die Familie mit einer angemessenen Unterkunft zu versorgen.

Mevljude Kurteshi erhielt keine Begründung für die am 25. Oktober von kommunalen Behörden und Polizei ausgeführte Zwangsräumung. Zudem wurden keine der in internationalen Menschenrechtsstandards vorgesehenen Massnahmen in Bezug auf Räumungen umgesetzt. Nachbaren johlten und applaudierten angeblich als Mevljude auf den Bus wartete, der sie und ihre teils barfüssigen Kinder zu ihrem neuen «Zuhause» in Belvil bringen sollte.

Amnesty International ist ausserordentlich besorgt über die steigende Zahl von Zwangsräumungen durch städtische Behörden in Belgrad, welche in der Regel Romagemeinschaften in informellen Siedlungen betreffen.

Die Behörden haben bisher nichts unternommen, um Zwangsräumungen zu verbieten und die Gewährleistung der durch die UN festgelegten Massnahmen im Vorfeld von Räumungen sicherzustellen.

25. Oktober 2011