Was sind Frauenrechte?
Warum sprechen wir von Frauenrechten? Sind die Rechte von Frauen nicht mitgemeint, wenn von Menschenrechten die Rede ist? Hat nicht jedermann - und somit auch jede Frau! - von Geburt an die gleichen Rechte?
Im Prinzip ja - in Realität leider nein. Weltweit erleiden Frauen Menschenrechtsverletzungen, weil sie Frauen sind.
60 Millionen Frauen «fehlen» auf der Welt, weil sie schon vor der Geburt abgetrieben oder als Baby getötet wurden. Tausende von Frauen werden in Kriegen vergewaltigt. Jede fünfte Frau wird von ihrem Ehemann bedroht, geschlagen oder sexuell missbraucht. Zwei Millionen Frauen werden jedes Jahr an den Geschlechtsteilen verstümmelt.
Alle diese Menschenrechtsverletzungen haben mit den Rollen zu tun, die Frauen in der Gesellschaft zugewiesen werden, mit den Pflichten, deren Erfüllung von ihnen erwartet wird, mit den familiäre Anforderungen, die an sie gestellt werden. Und mit der Tatsache, dass Menschenrechte im «Privatbereich» ungenügend geschützt werden und ihre Verursacher meist straflos davonkommen.
«Frauenrechte sind Menschenrechte»
… das war leider nie so selbstverständlich wie es klingt. Die Autoren der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ in der Französischen Revolution von 1789 verstanden nur die Männer als Rechtssubjekte. Die Schweiz konnte sich fast 700 Jahre lang als älteste Demokratie der Welt bezeichnen, ohne dass Frauen politisch gleichberechtigt waren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verspricht zwar allen Menschen, dass sie ihre Rechte frei von Diskriminierung wahrnehmen können. In der Praxis wurde das Völker- und Menschenrechtssystem jedoch weiterhin vor allem von Männern ausgestaltet, die die Lebensrealitäten von Frauen kaum im Blick hatten.
Vor allem die Trennung zwischen «öffentlichem» und «privatem» Bereich schloss Frauen von der Wahrnehmung ihrer Menschenrechte jahrzehntelang aus. Denn Menschenrechtsverletzungen an Frauen geschehen vor allem im «Privaten». Erst in den 80er Jahren begann eine ernsthafte internationale Diskussion darüber, dass der Staat auch Verpflichtungen hat im Bezug auf Menschenrechtsverletzungen durch Privatpersonen. Und erst im Gefolge der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte von 1993 wurden diese Verpflichtungen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen in internationalen Erklärungen und Abkommen verdeutlicht.
Die Frauenrechtsverteidigerin und französische Revolutionärin Olympe de Gouges musste 1793 mit dem Leben dafür büssen, dass sie in ihrer „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“ die Ausweitung der Menschenrechte auf das «Private» und die Gleichstellung der Frauen in der Öffentlichkeit forderte.
Aber auch heute noch riskieren Frauen vielerorts ihr Leben, wenn sie sich für ihre Rechte stark machen. Sie brauchen unsere Unterstützung - für die Rechte der Frauen weltweit!
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