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«Due Diligence»: Die Schutzpflicht der Staaten

Ein wichtiger Begriff im Völkerrecht bezüglich der Verpflichtungen von Staaten ist derjenige der «Due Dilligence» - der gebührenden Sorgfalt.

Gemeint ist damit ein Mindestmass an Anstrengungen, die ein Staat unternehmen muss, um die Menschenrechte in die Praxis umzusetzen. In Bezug auf Frauenrechte und die Prävention von Gewalt gegen Frauen wird davon ausgegangen, dass von einem Staat der Nachweis verlangt werden kann, insbesondere die in der Frauenkonvention von 1979 und in der Uno-Erklärung von 1993 festgehaltenen Massnahmen getroffen zu haben, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern.