Folter im «Krieg gegen den Terror»
Aufweichung des Folterverbots
«Die Vereinigten Staaten sind der weltweiten Abschaffung der Folter verpflichtet, und wir gehen in diesem Kampf mit gutem Beispiel voran.»
US-Präsident George W. Bush, Juni 2003
Seit Beginn des «Kriegs gegen den Terror» werden US-Behördenvertreter nicht müde zu betonen, dass die USA den Kampf gegen Folter anführten, dass alle Gefangenen in US-Gewahrsam menschenwürdig behandelt würden und dass in den seltenen Fällen, in denen dies nicht der Fall sei, die Verantwortlichen ermittelt und in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen würden. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus.
Viele der Gefangenen im «Krieg gegen den Terror» sind gefoltert und misshandelt worden. Sei es in Afghanistan, im Iran, in Guantánamo oder an einem anderen Ort; sei es während der Überführung oder der Verhöre; sei es infolge der Isolation oder der unbestimmten Dauer ihrer Haft.
Gesetzlich verankerte Straffreiheit für Folter
Im Januar 2002 machte Alberto Gonzales, Berater im Weissen Haus, US-Präsident George W. Bush darauf aufmerksam, dass die Nicht-Anwendung der Genfer Konventionen auf die Gefangenen des Afghanistan-Kriegs den Vorteil habe, die Strafverfolgung von US-Behördenvertretern nach dem US-Gesetz zu Kriegsverbrechen zu erschweren. Zwei Wochen später, am 7. Februar 2002, unterzeichnete der Präsident ein Memorandum, welches bestätigte, dass kein inhaftierter Angehöriger der Taliban bzw. kein inhaftiertes Mitglied der al-Qaida als Kriegsgefangener betrachtet würde und der gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen keine Anwendung finden werde.
Der gemeinsame Artikel 3 garantiert Mindeststandards für faire Gerichtsverfahren. Er verbietet ferner Folter, grausame Behandlung sowie «Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung». Das US-Gesetz zu Kriegsverbrechen enthielt damals Bestimmungen, nach denen Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 als Kriegsverbrechen in den USA strafrechtlich verfolgt werden konnten.
Fast fünf Jahre später hat es noch keine strafrechtliche Verfolgung auf Grundlage dieses Gesetzes gegeben. Bei einer Anhörung im Senat stimmten im Juli 2006 sechs Militäranwälte darin überein, dass einige der Verhörmethoden, die im Rahmen des «Kriegs gegen den Terror» genehmigt worden waren, gegen den gemeinsamen Artikel 3 verstossen hätten. Tatsächlich hatte eine Militäruntersuchung im Jahr 2004 bestätigt, dass US-Ermittler in Afghanistan spätestens seit 2002 Gefangene entkleiden, über lange Zeiträume in Isolationshaft festhalten, dazu zwingen, in schmerzhaften Körperhaltungen zu verharren, die Angst der Gefangenen vor Hunden ausnutzen, sie am Schlafen hindern und in Dunkelheit halten. Derartige Methoden werden auch in Guantánamo angewandt.
Im September 2006 legte die US-Regierung den Gesetzesentwurf über Militärkommissionen vor, der vom Kongress verabschiedet und anschliessend von Präsident Bush unterzeichnet wurde. Das neue Gesetz schränkt das US-Kriegsverbrechensgesetz ein, so dass unfaire Gerichtsverfahren oder die «Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung» nicht mehr als Kriegsverbrechen gelten. Die neuen Bestimmungen wurden auf die Zeit vor Beginn des «Kriegs gegen den Terror» zurückdatiert. Der Straflosigkeit wird somit Vorschub geleistet. Mehr zum Gesetz über Militärkomissionen.
Am 20. Juli 2007 hat US-Präsident Bush einen Ausführungsbeschuss betreffend des CIA-Programms über (geheime) Inhaftierungen und Verhöre erlassen. Auch darin wird das Folterverbot relativiert: Einerseits erlaubt die executive order, die Fortsetzung geheimer Haft, was per se eine Verletzung internationalen Rechts ist. Andererseits gestattet er die Anwendung «spezieller Verhörmethoden» bei Gefangenen, die als Bedrohung bzw. Quelle wichtiger Informationen angesehen werden. Das Folterverbot gilt nicht mehr absolut.
Andererseits kritisiert das US-Aussenministerium in seinen jährlichen Berichten über die weltweite Menschenrechtslage incommunicado-Haft als gravierende Verletzung der Menschenrechte und des Internationalen Völkerrechts.
Die Neudefinition von Folter
In einem Memorandum der Rechtsabteilung des Justizministeriums an das Weisse Haus vom 1. August 2002 heisst es, der Präsident könne das Folterverbot aufheben; ferner könnten Ermittler starke Schmerzen zufügen, ehe sie die Grenze zur Folter überschreiten. Weiter gebe es eine breite Palette an Massnahmen, die zwar grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen könnten, jedoch nicht als Folter zu werten seien.
US-Behördenvertreter, die diese Methoden einsetzten, könnten dem Memorandum zufolge nicht nach US-Recht, welches Folter ausserhalb der USA verbietet, strafrechtlich verfolgt werden. Selbst wenn ihre Verhörmethoden Folterungen umfassten, «könnten Notwehr oder eine Zwangslage Begründungen darstellen, die jede strafrechtliche Verfolgung verhindern würden».
Die euphemistisch mit «Druck und Härte» («stress and duress») bezeichneten Techniken, die sich im «Krieg gegen den Terror» der USA u. a. auch in Guantánamo herausgebildet haben, bedeuten, dass Gefangene gezwungen werden, über längere Zeiträume in einer stehenden oder knienden Position zu verharren; zudem umfassen sie Schlafentzug, Beschallung mit lauten Geräuschen, lange Isolierung und das Überstülpen von Kapuzen. Einige Methoden wie der Einsatz von Hunden, erzwungene Nacktheit, Zwangsrasuren, sexuelle Erniedrigung durch weibliche Ermittlerinnen und der Entzug religiöser Gegenstände haben darüber hinaus auch eine diskriminierende Wirkung.
Folter und ihre Folgen
Häftlinge, die im Zuge des «Kriegs gegen den Terror» von den US-Streitkräften und ihren Verbündeten festgehalten wurden, beschrieben unter anderem folgende «Befragungstechniken»:
- lang dauernde Einzelhaft
- Schlafentzug
- sensorische Manipulation durch grelles Licht und laute Musik
- sexuelle Erniedrigung
- Bedrohung mit Hunden, Scheinhinrichtungen und andere Drohungen
- Zwang zum stundenlangen Verharren in Stresspositionen
- Schläge
- Verschärfung der Haftbedingungen durch extreme Hitze oder Kälte
- wiederholte rassistische und religiöse Beschimpfungen, die nach den Handbüchern der US-Armee «Stolz und Selbstwertgefühl brechen» sollen
- Anlegen von Handschellen über einen längeren Zeitraum
- Überstülpen von Kapuzen und Verbinden der Augen
Die meisten dieser Techniken hinterlassen keine körperlichen Spuren, haben aber verheerende Folgen für die Opfer. Sie sind ein Angriff auf die Persönlichkeit und die Menschenwürde des Opfers und können ernste und dauerhafte gesundheitliche Schäden hervorrufen.
Häufig auftretende Symptome sind unter anderem: Angstzustände, Depressionen, Gereiztheit, Scham- und Erniedrigungsgefühle, Gedächtnisschwäche, beeinträchtigte Konzentrationsfähigkeit, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Alpträume, heftige Gefühlsschwankungen, körperliche Beeinträchtigungen wie Magenschmerzen oder Atem- und Herzbeschwerden, sexuelle Störungen, Amnesie, Selbstverstümmelungs- und Selbstmordabsichten, soziale Isolierung.
Alle diese Symptome wurden bei Inhaftierten der US-Haftzentren in Afghanistan, im Irak und in Guantánamo Bay beobachtet.

