Es wurde eine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet und eine nationale Kommission zur Verhütung von Folter ernannt, die Orte des Freiheitsentzugs besucht. In einer Volksabstimmung wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, nach der ausländische Staatsangehörige, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt werden, unmittelbar in ihre Heimatländer ausgewiesen werden müssen. Das Strafrecht enthielt auch weiterhin keine nach internationalem Recht anerkannte Definition von Folter.
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