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Todesstrafe

Zahlen und Fakten

Globaler Trend zur Abschaffung der Todesstrafe

Weltweit haben gut 70 Prozent aller Staaten (140) die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen gestrichen oder wenden sie in der Praxis nicht mehr an (Stand Februar 2012):

  • 97 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft.
  • 8 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für aussergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor.
  • 35 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.

Somit wenden momentan insgesamt 140 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an.

  • 58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.

Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft haben. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten.

Fortschritte

Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, grösser. In den letzten Jahren haben 31 Länder die Todesstrafe in Gesetz oder Praxis abgeschafft.

Im Jahr 2007 haben Albanien, die Cook Islands und Ruanda die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft. Kirgistan und Kasachstan verzichten in Friedenszeiten auf die Todesstrafe. 2008 haben Usbekistan und Argentinien entschieden, definitiv auf die Todesstrafe zu verzichten. 2009 schlossen sich Togo und Burundi diesem Beispiel an. 2010 schaffte Gabon die Todesstrafe endgültig ab und die Mongolei beschloss ein Moratorium. Im Dezember 2010 fand die dritte Uno-Resolution für ein Todesstrafen-Moratorium mehr Zustimmung in der Generalversammlung als je zuvor. Im März 2011 folgte der US-Bundesstaat Illinois dem weltweiten Trend und schuf die Todesstrafe ab.

58 Staaten halten an der Todesstrafe fest

58 Staaten halten immer noch an der Todesstrafe fest. Die Zahl der Staaten, die tatsächlich Hinrichtungen durchführen, ist jedoch erheblich kleiner (23 im Jahr 2010). Ohne Berücksichtigung von China wurden 2010 mindestens 527 Menschen in 23 Ländern hingerichtet und mehr als 2000 Menschen in 56 Ländern zum Tode verurteilt.

Die weitaus meisten registrierten Hinrichtungen werden in nur einigen wenigen Staaten vollzogen. Insgesamt sind in der Volksrepublik China im Jahr 2010 mutmasslich mehrere Tausend Menschen hingerichtet worden. Im Iran hat die Regierung die Hinrichtung von 252 Gefangenen bestätigt, aber Amnesty International hat glaubwürdige Informationen wonach mindest 300 weitere Exekutionen stattgefunden haben. In Nordkorea wurden mindestens 60 Todesurteile vollstreckt und in Jemen mindestens 53 (2009: >30). In den USA sank die Zahl der Exekutionen im Vergleich zum Vorjahr von 52 auf 46. Aus Saudi-Arabien liegen Berichte vor, wonach mindestens 27 Gefangene hingerichtet wurden (2009: >69). Zum Stichdatum 31. Dezember 2010 waren weltweit mindestens 17.833 zum Tode Verurteilte in Haft.

Häufigste Hinrichtungsmethoden

Die mehrheitlich angewandten Hinrichtungsmethoden sind von Land zu Land verschieden. Die Häufigsten sind:

  • Tod durch Enthaupten (Saudi-Arabien)
  • Tod durch den elektrischen Stuhl (USA)
  • Tod durch Erhängen (Ägypten, Iran, Irak, Japan, Pakistan, Singapur und andere Länder)
  • Tod durch die Giftspritze (China und USA)
  • Tod durch Erschiessen (China, Weissrussland, Vietnam und andere Länder)
  • Tod durch Steinigung (Afghanistan, Iran)

Bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhundert waren in den USA die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl oder in der Gaskammer regelmässig benutzte Tötungsmethoden. Mehr Informationen zu diesen und anderen Hinrichtungsmethoden finden sich z.B. in den Büchern von Bruno Leder «Die Todesstrafe» oder Frank Müller «Streitfall Todesstrafe» und auf www.amnesty.at

Todesurteile gegen Jugendliche

Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Seit 1990 sind Amnesty International nur neun Staaten weltweit bekannt geworden, die straffällige Jugendliche hingerichtet haben: China, Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan und die USA.

Jemen, Pakistan und die USA haben diese Praxis inzwischen für ungesetzlich erklärt. Seit 1990 sind – soweit bekannt – insgesamt 83 zur Tatzeit Minderjährige exekutiert worden, davon allein 19 in den USA sowie 47 in Iran. 2009 henkten Iran fünf und Saudi-Arabien zwei Jugendliche. 2010 wurde nur eine solche Hinrichtung aus Iran bekannt.

Geheimhaltung

In mehreren Ländern – darunter Ägypten, Belarus, Botsuana und Japan – werden die Verurteilten nicht über den Zeitpunkt ihrer Hinrichtung in Kenntnis gesetzt, ebenso wenig ihre Familien oder Anwälte. In Belarus, Botsuana und Vietnam werden die Leichen der Hingerichteten den Angehörigen nicht zur Bestattung übergeben.

In den nachfolgenden Ländern wurden 2010 Begnadigungen ausgesprochen oder Todesurteile umgewandelt: Ägypten, Algerien, Bangladesch, Indien, Jemen, Kamerun, Kuba, Kuwait, Libyen, Malaysia, Nigeria, Sambia, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Thailand, Trinidad und Tobago, USA und Vietnam. In den USA kam ein Mensch als zu Unrecht verurteilt aus dem Todestrakt frei.

Hinrichtung von Unschuldigen

Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, lässt sich das Risiko, Unschuldige hinzurichten, nicht ausschliessen. Seit 1973 wurden in den USA 139 zum Tod verurteilte Gefangene aus der Todeszelle entlassen, nachdem ihre Unschuld anerkannt worden ist (Stand März 2010). Die meisten von ihnen verbrachten viele Jahre im Todestrakt, einige standen nur wenige Stunden vor ihrer drohenden Hinrichtung. Andere Gefangene wurden hingerichtet, obwohl starke Zweifel an ihrer Schuld bestanden.

Das Problem der Hinrichtung von Unschuldigen beschränkt sich nicht auf die USA. Im Jahr 2006 wurde Hassan Mohamed Mtepeka in Tansania aus der Todeszelle entlassen. Er wurde 2004 für die Vergewaltigung und den Mord an seiner Stieftochter zum Tode verurteilt. Das Berufungsgericht sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, dass die vorhandenen Beweise seine Schuld nicht belegten. In Jamaika wurde 2006 Carl McHargh aus der Todeszelle entlassen, nachdem er vom Berufungsgericht freigesprochen worden war. In Südkorea wurden acht Angehörige der pro-demokratischen Bewegung posthum als unschuldig erklärt. Sie waren im April 1997 in Seoul gehängt worden wegen «Verrats».

Aktualisiert Dezember 2011