Todesstrafe in den USA
- Hinrichtungszelle in Florida zur Verabreichung der Todesspritze | © Florida Department of Corrections
Staatsform: Präsidiale Bundesrepublik
Todesstrafe: nicht abgeschafft (betr. Mehrheit der Bundesstaaten)
Vorbehalte: geistig Kranke, geistig Behinderte, jugendliche Straffällige
Hinrichtungsmethoden: tödliche Injektion, elektrischer Stuhl (teilweise als Alternative: Gaskammer, Erhängen, Erschiessen durch Exekutionskommandos)
Kapitalverbrechen: «Verbrechen mit Todesfolge» (felony murder: Mord in Tateinheit mit einem anderen Verbrechen wie z.B. Raub)
Internationale Verträge: Ratifikation des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (1992) mit Vorbehalt gg. Artikel 6 Abs. 5, welcher die Anwendung der Todesstrafe bei jugendlichen Straffällige verbietet, Unterzeichnung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (1977)
Letzte Demokratie des Westens
Im Jahr 1972 entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Fall Furman gegen Georgia, dass die Todesstrafe «willkürlich und unberechenbar» angewandt werde. Als «grausame und ungewöhnliche Bestrafung» sei sie verfassungswidrig. Mehrere Bundesstaaten revidierten in der Folge ihre Todesstrafegesetze. Vier Jahre später, 1976, erklärte der Oberste Gerichtshof im Fall Gregg gegen Georgia die Todesstrafe wieder für zulässig.
Die USA sind die letzte Demokratie des Westens, welche an der Todesstrafe festhält. Zusammen mit China und Iran verantworten sie jedes Jahr über 70 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen. Die Zahl der zum Tode Verurteilten ist mit 3'500 Menschen eine der höchsten weltweit. Die Südstaaten bezeichnet man als «Death Belt – Gürtel des Todes». Denn dort werden durchschnittlich 80 Prozent der Todesurteile im Land vollstreckt. Fast die Hälfte der jährlichen Hinrichtungen gehen auf das Konto von Texas.
Das Verfahren
In den meisten Staaten sind es Geschworene, die zwischen Todesurteil und Gefängnisstrafe entscheiden. In einigen Staaten können sie dem Richter ein bestimmtes Strafmass empfehlen, dieser ist an die Empfehlung jedoch nicht gebunden. In wenigen anderen Staaten entscheidet allein der Richter. Es ist gängige Praxis, Gegnerinnen und Gegner der Todesstrafe von der Geschworenenbank auszuschliessen. Die meisten von der Todesstrafe bedrohten Angeklagten sind auf Pflichtverteidiger angewiesen. In vielen Fällen handelt es sich um unerfahrene Anwälte, die mit begrenzten finanziellen und personellen Mitteln arbeiten. Selbst wenn der Verteidiger in einem Todesstrafeprozess Fehler gemacht hat, wird ein neues Verfahren nur gewährt, wenn der Verurteilte nachweisen kann, dass diese Fehler die Urteilsfindung massgeblich beeinflusst haben. Diesen Nachweis zu erbringen, ist oft unmöglich, zudem liegen die Mindestanforderungen der Gerichte an die Kompetenz der Strafverteidigung ohnehin sehr niedrig. Die Urteile unterliegen einer Überprüfung durch das Oberste Gericht des Bundesstaates. Über die Umwandlung von Todesurteilen und die Aussetzung von Hinrichtungen entscheidet in der Regel der Gouverneur oder der Begnadigungsausschuss des jeweiligen Bundesstaates.
Diskriminierende Anwendung
Die Hautfarbe entscheidet mit: Wenngleich Statistiken, die lediglich die Hautfarbe des Täters berücksichtigen, nicht unbedingt Rückschlüsse auf rassische Diskriminierung zulassen (etwa die Hälfte aller unter Mordverdacht Festgenommener sind Schwarze), so zeigen sich doch grosse Ungleichheiten, wenn auch die Hautfarbe des Opfers betrachtet wird. Obwohl Weisse und Schwarze etwa gleich häufig Opfer von Morddelikten sind, ergeht die überwiegende Zahl von Todesurteilen gegen Täter, deren Opfer Weisse waren. Schwarze, die des Mordes an Weissen angeklagt sind, werden mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit zum Tode verurteilt als alle anderen Täter. Hat andererseits ein Weisser einen Schwarzen ermordet, so ist ein Todesurteil sehr unwahrscheinlich. Schwarze werden häufiger aus Geschworenenjuries ausgeschlossen als Weisse. Der Oberste Gerichtshof entschied 1987, dass rassische Ungleichverteilung nicht zwingend wider dem Grundsatz «gleichen Schutz durch das Gesetz» sei, dazu müsse eine Absicht der rassischen Diskriminierung nachweisbar sein.
Die Todesstrafe ist ein «Privileg» der Armen. Die meisten Gefangenen in den Todestrakten stammen aus den ärmsten Schichten der Gesellschaft. Männer aller Gesellschaftsschichten, die eines Kapitalverbrechens schuldig gesprochen werden, erhalten mit sehr viel höherer Wahrscheinlichkeit die Todesstrafe als Frauen.
Nur ein kleiner Prozentsatz, rund 3%, der Personen, die eines Kapitalverbrechens angeklagt sind, werden schlussendlich zum Tod verurteilt.
Fazit: Man kommt letztlich zum Ergebnis, dass die Hautfarbe, der Ort des Verbrechens, willkürliche Entscheidungen der örtlichen Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung und Strafmassforderung sowie die Kompetenz und materiellen Ressourcen des Verteidigers in Todesstrafeverfahren eine grössere Rolle spielen als der Straftatbestand selbst.
Unschuld
«Wir können nicht feststellen, dass die Weigerung der unteren Instanzen, neues Beweismaterial zu berücksichtigen, das Prinzip der grundlegenden Fairness verletzt», urteilte der Oberste Gerichtshof 1993 im Fall Herrera gegen Collins. Der mutmasslich unschuldige Todestraktinsasse könne seine Hinrichtung durch ein Gnadengesuch abwenden. In Realität ist dies kaum je der Fall. Die Exekution Herreras wurde 1993 vollstreckt.
Seit 1976 wurden 118 amerikanische Todestrakthäftlinge wegen Unschuldsnachweisen freigelassen (Statistik: Ende 2004). Viele dieser Fälle wurden durch Recherchen von Journalistikstudierenden und Volontäranwälten und -anwältinnen aufgedeckt. Solche Unterstützung wird nur einer kleinen Minderheit zuteil.
Der Staat Illinois zog als erster Konsequenzen aus diesem Missstand. Zwischen der Wiedereinführung der Todesstrafe im 1977 und dem Jahr 2000 waren in Illinois 12 Gefangene hingerichtet worden während 13 als Unschuldige entlassen werden mussten. Darauf verkündete Gouverneur George Ryan ein Hinrichtungsmoratorium. Die Freilassung vier weiterer unschuldiger Männer, deren Geständnisse unter Folter erpresst wurden, folgte. Als letzte Amtshandlung wandelte der scheidende Gouverneur die Todesurteile von 169 Insassen in lebenslängliche Haftstrafen um.
Vorbehalte und Missachtung bei internationalen Abkommen
Es ist eine Tatsache, dass die Vereinigten Staaten einer grossen Anzahl von gültigen internationalen Menschenrechtsabkommen nicht beigetreten sind oder betreffend der Anwendung der Todesstrafe Vorbehalte anbringen. Nach wie vor verstossen die USA gegen internationale Standards, in dem sie die Todesstrafe unter anderem weiterhin gegen psychisch Kranke und Angeklagte, die ungenügenden rechtlichen Beistand hatten, verhängten. Sie verstossen wiederholt gegen die Wiener Konsularkonvention, gemäss deren ausländische Staatsangehörige bei der Festnahme über das Recht auf konsularischen Beistand durch ihr Heimatland informiert werden müssen.
März 2005,
Amnesty International Schweiz, Koordinationsgruppe Todesstrafe

