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Der Einsatz von Taser-Waffen kann tödlich sein | © Ben Plank/Daily Iowan

Elektroschockpistolen, so genannte Taser, finden immer häufiger den Weg in Polizei- und Militärarsenale in aller Welt. Auch in der Schweiz ist deren Einsatz unter spezifischen Umständen in verschiedenen Kantonen erlaubt. Obwohl sie als nicht-tödliche Waffen bezeichnet werden, hat Amnesty International zwischen 2002 und August 2008 alleine in den USA und Kanada 334 Fälle dokumentiert, bei denen Menschen nach Taser-Einsätzen gestorben sind.

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Die Position von Amnesty International

Amnesty International fordert, dass «Taser»-Waffen nur in Situationen eingesetzt werden, bei denen Polizisten andernfalls die Erlaubnis hätten, tödliche Feuerwaffen einzusetzen. Und auch in diesen Fällen ist der Einsatz von Elektroschockwaffen nur legitim, wenn keine weniger gefährliche Alternative besteht. Ausserdem dürfen «Taser»-Waffen nur von Sicherheitspersonal eingesetzt werden, die dafür speziell technisch und psychologisch geschult worden sind.

 
 

Kein Taser-Einsatz bei Zwangsausschaffungen

Amnesty International setzt sich klar gegen den Einsatz von «Taser»-Waffen im Rahmen des neuen «Gesetzes über Zwangsmassnahmen» ein. Der Einsatz von Elektroschockwaffen zur Rückschaffung von AusländerInnen ist völlig unverhältnismässig, da es sich bei den betroffenen Personen in keiner Weise um gefährliche Verbrecher handelt, die eine unmittelbare Gefahr für Polizisten und Polizistinnen oder Drittpersonen darstellen.

 
 

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Taser-Einsatz in der Schweiz

Andererseits haben die Polizeikorps der Kantone Neuenburg und Waadt die Taser-Beschaffung explizit abgelehnt. Der Kanton Wallis verzichtet nach einer Testphase auf eine Einführung.Polizeikorps in mehreren Kantonen und Städten haben Taser-Pistolen in Einsatz genommen oder getestet. In folgenden Kantonen ist der Taser entweder versuchsweise oder als Einsatzinstrument eingesetzt worden: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Nidwalden, Schwyz, St.Gallen, Thurgau, Zug, Zürich sowie bei den Stadtpolizeien Dübendorf (zu Ausbildungszwecken) und Zürich. Ab 2009 wird der Taser auch ins Arsenal der Kantonspolizei Luzern aufgenommen.

 
 
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Waffen