-
Verschleierungs-Verbot in Belgien Amnesty International kritisiert Verletzung von Grundrechten
Das Verschleierungs-Verbot, welches das belgische Parlament gestern verabschiedet hat, verletzt gemäss Amnesty International grundlegende Rechte. Ein generelles Verbot beschneidet die freie Meinungsäusserung sowie die Religionsausübung von Frauen, die freiwillig einen Schleier oder eine Burka tragen. Der Staat hat aber die Pflicht dafür zu sorgen, dass keine Frau von der Familie oder anderen Personen dazu gezwungen wird, sich zu verschleiern. Amnesty International fordert die Schweizer Politikerinnen und Politiker auf, keine Gesetzte zu erlassen, die das Tragen von Schleiern verbieten und so die Grundrechte von Frauen verletzen. -
Demokratische Republik Kongo Ein zweites Leben für Kindersoldaten
Seit 15 Jahren arbeitet Murhabazi Namegabe daran, Kindersoldaten und -soldatinnen wieder in die kongolesische Gesellschaft einzugliedern. Dank seines Freiwilligen-Büros für Kinder und Gesundheit (BVES) in Bukavu im Osten Kongos erhalten Hunderte von Kindern und Jugendlichen wieder Hoffnung auf ein normales Leben. -
Zwangsheirat
Artikel 23 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte hält fest, dass eine Ehe nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden darf. Trotz dieser und weiterer internationaler Rechtsbestimmungen ist die Praxis der Zwangsverheiratung weit verbreitet. -
Sexuelle und reproduktive Rechte Genitalverstümmelung
Die mehr oder minder radikale Verstümmelung der weiblichen Genitalien ist bis heute in fast 30 Ländern gängige Praxis. Für die jährlich rund 3 Millionen Betroffenen sind sie eine schwere Verletzung der sexuellen, physischen und psychischen Unversehrtheit. -
Frauenhandel
Vor 200 Jahren wurde die Sklaverei verboten, doch das Geschäft mit den Menschen floriert noch heute, hier und jetzt: Jährlich werden weltweit rund zweieinhalb Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel. 80 Prozent davon sind Frauen, 40 bis 50 Prozent Kinder.
Seite 221 von 237