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Türkei Aufhebung des Ausnahmezustands reicht nicht
Am 18. Juli lief der in der Türkei seit zwei Jahren herrschende Ausnahmezustand aus. Die Aufhebung ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um die Menschenrechtssituation zu verbessern. Nötig sind systematische Massnahmen, damit die Menschenrechte wieder respektiert werden, die Zivilgesellschaft wieder frei atmen kann und das Klima der Angst im Lande endet. -
Amerikas Menschenrechte müssen bei staatlichen Reaktionen auf Covid-19 eingehalten werden
Amnesty International hat Empfehlungen veröffentlicht, die gewährleisten sollen, dass Staaten in der Region Amerikas bei ihren Massnahmen gegen Covid-19 im Einklang mit ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen handeln. Zudem listet Amnesty in der Veröffentlichung eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen in der Region auf, die der Pandemie vorausgegangen sind, durch sie aber noch verschlimmert werden könnten. -
Schweiz Grundrechte schützen – Gesichtserkennung stoppen!
Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen breitet sich in Europa rasant aus. Gesetzliche Schranken gegen die Überwachung mittels Gesichtserkennung fehlen. Ein Bündnis aus Amnesty International, AlgorithmWatch CH und der Digitalen Gesellschaft fordert ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung und biometrischer Massenüberwachung in der Schweiz. Gemeinsam lancieren die Organisationen eine Petition für ein solches Verbot. -
Saudi-Arabien Neue Berichte über Folter und Misshandlung von Aktivistinnen und Aktivisten
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Kriminalisierung der Solidarität «Enttäuschender Entscheid»: Kantonsgericht hält an Urteil gegen Flüchtlingshelferin Anni Lanz fest
Amnesty International bedauert den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts, an der Verurteilung der Menschenrechtsverteidigerin Anni Lanz festzuhalten. Sie kam in Domodossola einem schwer traumatisierten afghanischen Asylsuchenden zu Hilfe, der sich in einer Notlage befand und bei Minustemperaturen im Freien schlafen musste, und brachte ihn in die Schweiz zurück. Das Gericht bestätigte nun die Verurteilung der Vorinstanz wegen «Förderung der rechtswidrigen Einreise».
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