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Todesstrafe im internationalen Recht
Ein wichtiger Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe wurde im Jahre 1948 unternommen und zwar durch die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte». Diese Erklärung definiert die Rechte und Freiheiten der Menschen, umfasst ausdrücklich das Recht auf Leben (Art 3) und fordert, dass niemand unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung unterworfen werden darf. -
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Menschenrechte sind unteilbar und bedingen einander. Deshalb setzt sich Amnesty International nicht nur für die bürgerlichen und politischen Rechte, sondern auch für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ein. -
Schweiz Ratifizierte Abkommen
Die Schweiz ist sehr früh den humanitären Völkerrechtsabkommen und der Internationalen Flüchtlingskonvention beigetreten. Den Uno-Menschenrechtsabkommen blieb die Schweiz aus Gründen der Neutralität bis in die 1980er Jahre fern. -
Verbindliche Kontrollen sind wichtig
Waffen unter Kontrolle – unter diesem Motto startete Amnesty International mit Oxfam International und IANSA («international action network on small arms») Anfang Oktober 2003 in über 60 Ländern eine -
Einführung in die Menschenrechte
Menschenrechte sind Rechte, die jedem einzelnen Menschen zustehen. Ihr Ziel ist es, die Würde des Menschen gegenüber der Willkür des Staates zu schützen. Diese Garantien stehen jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zu. Daher werden die Menschenrechte auch als angeboren, unverletzlich, unveräusserlich und unabhängig von der Staatsangehörigkeit bezeichnet.
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