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Verfolgung muss als Asylgrund anerkannt werden Schutz für bedrohte Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle
Mit einer Petition fordert Amnesty International das Parlament auf, die geschlechtsspezifische Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat sich gegen eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber ausgesprochen, über die am 3. März 2010 debattiert wird. Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass weltweit Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität verhaftet, verhört, gefoltert oder sogar mit dem Tod bestraft werden. Ohne eine gesetzliche Anerkennung dieser spezifischen Verfolgung ist zu befürchten, dass die Schweiz weiterhin Asylsuchende zurückschickt, auch wenn diesen Personen im Herkunftsland Verfolgung, Folter und Tod drohen. -
Festgehaltene Schweizer in Libyen Amnesty International fordert die sofortige Freilassung von Max Göldi
Amnesty International ist überzeugt, dass Max Göldi nicht ins Gefängnis gehört und lanciert eine dringliche Aktion an die libyschen Behörden, um seine sofortige Freilassung zu verlangen. Im Fall von Rachid Hamdani hat die Menschenrechtsorganisation keinen Hinweis über seine Ausreise aus Libyen erhalten und fordert, dass er das Land ohne Verzögerung verlassen kann, zumal er bereits am 4. Februar frei gesprochen wurde. -
Rücknahmeabkommen Schweiz-Kosovo Keine Zwangsrückführung von Roma
Mit dem am 3. Februar 2010 unterzeichneten Rücknahmeabkommen zwischen der Schweiz und Kosovo besteht ab sofort die grosse Gefahr, dass die Schweizer Behörden weniger Rücksicht auf die besonders verletzliche Situation der Roma-Gemeinschaften nehmen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Amnesty International, Gesellschaft für bedrohte Völker und Humanrights.ch/MERS verlangen vom Bundesamt für Migration, auf Zwangsrückschaffungen von Roma, Ashkali und ÄgypterInnen zu verzichten, solange die Menschen nicht in Sicherheit und Würde in den Kosovo zurückkehren können. -
Libyen Politischer Prozess untergräbt Recht auf ein faires Verfahren
Der erste Prozess gegen Max Göldi und Rachid Hamdani war kein faires Verfahren, sondern ein politisch motivierter Prozess. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International nach der Analyse des Urteils und anhand von Informationen über den Prozessverlauf, welche der Menschenrechtsorganisation vorliegen. Der zweite Prozess gegen die beiden in Libyen festgehaltenen Schweizer findet nicht wie von libyschen Quellen angekündigt am 15. Dezember, sondern am 19. und 20. Dezember statt. Bereits gibt es Anzeichen, dass auch das zweite Verfahren nicht fair sein wird. Bis heute liegt keine konkrete Anklage gegen die beiden vor. Ohne substanzielle Anklage müssen Max Göldi und Rachid Hamdani umgehend die Genehmigung erhalten, in die Schweiz zurückzukehren. -
Die Schweiz wird ein Lichtermeer Solidaritätswelle für die beiden Schweizer in Libyen
Seit dem 3. Dezember 2009 werden auf der Website www.kerzennachlibyen.ch im Minutentakt virtuelle Kerzen angezündet, um den beiden Schweizern in Libyen ein Zeichen der Solidarität zu schicken. Am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, brennen mehr als 10'000 symbolische Kerzen und machen aus der Schweiz ein Lichtermeer. In den letzten Tagen haben Max Göldi und Rachid Hamdani mehr als 4'500 persönliche Grussbotschaften via Internet erhalten. Die Solidaritätswelle breitet sich nicht nur im Internet aus: Zehntausende Postkarten sind auf dem Weg nach Tripolis in die Schweizer Botschaft.
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