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Amnesty International Report 2021/22 Länderbericht Syrien
Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien begingen 2021 weiterhin schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschenrechtsverstösse, die nicht geahndet wurden. -
Amnesty International Report 2021/22 Länderbericht Iran
Tausende Menschen wurden 2021 verhört, in unfairer Weise strafrechtlich verfolgt und/oder willkürlich inhaftiert, nur weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Hunderte sassen weiterhin zu Unrecht in Haft. Die Sicherheitskräfte setzten rechtswidrig tödliche Gewalt und Schrotmunition ein, um Proteste niederzuschlagen. Frauen, LGBTI* sowie Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten litten nach wie vor unter Diskriminierung und Gewalt. -
Amnesty International Report 2021/22 Länderbericht Türkei
Die gravierenden Mängel im Justizsystem wurden nicht behoben. Oppositionspolitiker*innen, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und andere mussten mit unbegründeten Ermittlungen, strafrechtlicher Verfolgung und Schuldsprüchen rechnen. -
Amnesty International Report 2021/22 Länderbericht Israel und besetzte palästinensische Gebiete
Der bewaffnete Konflikt zwischen Israel und bewaffneten palästinensischen Gruppen im Gazastreifen im Mai 2021 ging mit offensichtlichen Kriegsverbrechen und möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einher. Die Bewegungsfreiheit der Palästinenser*innen im Westjordanland wurde willkürlich eingeschränkt. -
Amnesty International Report Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2021
Auch im zweiten Jahr der Coronapandemie zeigte sich, dass viele Regierungen des Nahen Ostens und Nordafrikas keine angemessene Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung gewährleisten konnten, dies galt auch für Coronaimpfungen. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildeten einige Golfstaaten. An bewaffneten Konflikten in der Region beteiligte Parteien begingen Kriegsverbrechen und andere schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Meinungsfreiheit, Frauenrechte, die Rechte von LGBTI* Personen und Migrant*innen blieben stark eingeschränkt.
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