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Anstellungspolitik
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Bitte schicken Sie keine Spontanbewerbungen. Informationen zur Chancengleichheit, ausgewogenen Geschlechterverteilung, zum Lohnsystem und Jahresarbeitszeitmodell.
Amnesty International Schweizer Sektion
Anstellungspolitik
Mai 2019
Bitte schicken Sie keine Spontanbewerbungen. Informationen zur Chancengleichheit, ausgewogenen Geschlechterverteilung, zum Lohnsystem und Jahresarbeitszeitmodell.
Allgemeine Hinweise für Bewerber*innen
- Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen und schicken Sie uns keine Spontanbewerbungen.
- Bewerbungen nehmen wir gerne elektronisch im PDF-Format entgegen.
- Wir bitten Bewerber*innen, ihren Unterlagen kein Foto beizulegen.
Anstellungspolitik der Schweizer Sektion von Amnesty International
- Die professionelle Struktur der Schweizer Sektion von Amnesty International steht Personen aus allen gesellschaftlichen Gruppierungen diskriminierungs- und barrierefrei offen. Amnesty ist sich bewusst, dass es Personengruppen gibt, die auf dem Arbeitsmarkt, bei der Stellensuche und im Anstellungsprozess diskriminiert oder ausgegrenzt werden. Amnesty duldet solche direkten und indirekten Diskriminierungen nicht, namentlich Diskriminierungen aufgrund von: Geschlecht, Behinderung, Alter, Nationalität, Religion / Glaubensrichtung, sozioökonomischem Hintergrund, sexueller Orientierung oder Gender-Identität.
- Jeder Person, welche die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die zu besetzende Stelle erfüllt, wird im Auswahlprozess Chancengleichheit zugesichert. Voraussetzung für alle Stellen und Praktika sind namentlich sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse. Für jede ausgeschriebene Stelle publizieren wir ein detailliertes Anforderungsprofil.
- Amnesty Schweiz strebt eine ausgewogene Zusammensetzung in Bezug auf die Geschlechterverteilung auf allen Hierarchiestufen und Positionen an. Sind Frauen, bzw. Männer, im entsprechenden Programm unterrepräsentiert, wird ein Ausgleich angestrebt. Die für die Anstellung Verantwortlichen berücksichtigen Bewerbungen des untervertretenen Geschlechts bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig. Dies gilt insbesondere auch für die Besetzung von Kaderstellen.
- In der Auswahlkommission (Dossierauswahl und Vorstellungsgespräche) sind nach Möglichkeit Vertreter*innen beider Geschlechter vertreten.
- Das einheitliche und transparente Lohnsystem von Amnesty Schweiz ist anforderungs- und funktionsbezogen. Es stellt die Gleichbehandlung von Frauen und Männer sowie die Gleichbehandlung von neuen mit bestehenden Stellen sicher.
- Die Lohnangaben werden bereits in der Stellenausschreibung transparent dargelegt. Die Lohnschere – das Verhältnis zwischen dem tiefsten und dem höchsten effektiven Funktionsbruttolohn – beträgt 1:2. Die Gesamtlohnkosten aller Geschäftsleitungsmitglieder sowie der Geschäftsleiterin (inklusive Sozialversicherungsbeiträge und betriebliche Kinder- und Familienzulagen, die Amnesty als Arbeitgeberin leistet) sind aus dem Anhang der Jahresrechnung ersichtlich. Der Gesamtbezug der Geschäftsleiterin (Bruttolohn inkl. alle Zulagen) betrug 2021 rund CHF 155'000.- pro Jahr (CHF 11'900.- pro Monat). Gemäss Vergütungsstudie der Stiftung ZEWO (2019) liegt dieses Gehalt unter dem Median der Löhne von Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleitern von in der Grösse und Komplexität vergleichbaren Schweizer Hilfswerken und Organisationen mit ZEWO-Gütesiegel.
- Amnesty Schweiz unterstützt die Vereinbarkeit des Berufs mit Erziehungs- und Betreuungsaufgaben durch das Angebot an Teilzeitstellen (Teilzeitpensen sind die Regel), ein Jahresarbeitszeitmodell und eine fortschrittliche Urlaubsregelung.