Schweiz Kein Taser-Einsatz bei Zwangsausschaffungen

Amnesty International (AI) fordert, dass Elektroschockwaffen vom Typ «Taser» nur in speziellen und eng definierten Situationen eingesetzt werden dürfen, um tödliche Folgen zu vermeiden. Die Menschenre

Amnesty International (AI) fordert, dass Elektroschockwaffen vom Typ «Taser» nur in speziellen und eng definierten Situationen eingesetzt werden dürfen, um tödliche Folgen zu vermeiden. Die Menschenrechtsorganisation ist überzeugt, dass der Einsatz von Taser-Waffen im Rahmen von Zwangsmassnahmen zur Rückführung oder zur Rückschaffung von AusländerInnen völlig unverhältnismässig ist. Sie hat diese Meinung bereits anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens vertreten und der Bundesrat ist ihr in diesem Punkt gefolgt. Im Januar dieses Jahres hatte die staatspolitische Kommission des Nationalrats die Wiedereinführung des Taser-Einsatzes im Rahmen von Zwangsausschaffungen vorgeschlagen.

Der Nationalrat hat es nicht verstanden, die Gefährlichkeit dieses Waffentyps richtig einzuschätzen. Obwohl Elektroschockwaffen als nichttödliche Waffen bezeichnet werden, sind in den USA gemäss einer Untersuchung von Amnesty International seit dem Jahr 2001 über 230 Menschen an den Folgen eines Taser-Einsatzes gestorben, davon alleine 70 im vergangenen Jahr. Bis heute gibt es keine umfassende und unabhängige Studie über den Gebrauch und die Auswirkungen von Elektroschockwaffen. Dies gilt speziell für den Einsatz gegen Menschen, die unter Herzbeschwerden leiden, unter Drogeneinfluss stehen oder die einer speziellen Stresssituation ausgesetzt sind, wie es bei Personen der Fall ist, die unter Zwang zurückgeschafft werden sollen.

Einsatz von Hunden absolut unverhältnismässig

Darüber hinaus betrachtet Amnesty International den Einsatz von Hunden als Hilfsmittel bei Zwangsmassnahmen als absolut unverhältnismässig. Dies umso mehr, als diese in der grossen Mehrheit der Fälle nicht bei Kriminellen oder gefährlichen Personen angewandt werden, sondern bei Ausländerinnen und Ausländern, deren einziger Gesetzesverstoss es ist, sich illegal in der Schweiz aufzuhalten. Auch wenn die Hunde, insbesondere bei der Rauschgiftfahndung, der Polizei manchmal eine nützliche Hilfe sind, sind sie genauso ein Mittel zur Einschüchterung oder sogar zur Demütigung. Diese Angst kann zusätzliche Spannungen herbeiführen und in Panik und Eskalation bei der Anwendung von Zwangsmassnahmen resultieren.

Selbst Polizei kritisiert Taser-Einsatz bei Zwangsmassnahmen

Im Rahmen ihrer aktuellen Kampagne «Menschenrechte gelten auch im Polizeieinsatz» hat Amnesty International mit zahlreichen Polizeikommandanten gesprochen, die sich klar gegen die Anschaffung von Taser-Waffen für ihre Polizeicorps ausgesprochen haben. Und selbst verschiedene Polizeichefs, die den Einsatz von Tasern in ihren Corps eingeführt haben, erachteten deren Einsatz im Rahmen der Zwangsmassnahmen als völlig unverhältnismässig. Nun sind es aber die kantonalen Polizeieinheiten, die die Zwangsmassnahmen umsetzen müssten.

Medienmitteilung Amnesty International, Schweizer Sektion
Kontakt Jürg Keller