Der Anwalt Tony Germain Nkina wurde angeklagt, nur weil er seine Arbeit gemacht hat. © Privat
Der Anwalt Tony Germain Nkina wurde angeklagt, nur weil er seine Arbeit gemacht hat. © Privat

Abgeschlossene Briefaktion Burundi Anwalt seit zwei Jahren in Haft

25. Oktober 2022
Wegen «Gefährdung der nationalen Sicherheit» wurde der burundische Anwalt Tony Germain Nkina im Oktober 2020 festgenommen und angeklagt. Die gegen ihn vorgelegten Beweise deuten jedoch darauf hin, dass die Anklage auf seine frühere Menschenrechtsarbeit zurückzuführen ist.

Seit über zwei Jahren sitzt Tony Germain Nkina in Burundi in Haft: Nach seiner Verhaftung im Oktober 2022 wurde er im Juni 2021 wegen «Kollaboration mit Rebellen» schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. Am 29. September 2021 bestätigte das Appellationsgericht die Haftstrafe nach einem äusserst unfairen Prozess. Im November 2021 reichte Tony Germain Nkina beim Obersten Gerichtshof Burundis Rekurs gegen das Urteil ein.

Die Festnahme Tony Germain Nkinas folgte auf einen Besuch eines Mandanten in der Gemeinde Kabarore in Kayanza, kurz nachdem es in der Region zu bewaffneten Angriffen gekommen war. Nach Verhören durch den Geheimdienst wurde Nkina wegen «Gefährdung der inneren Sicherheit» angeklagt und später wegen «Kollaboration mit bewaffneten Gruppen» schuldig gesprochen. Diese Anschuldigungen werden in Burundi oft gegen Personen erhoben, die als Kritiker*innen wahrgenommen werden.

Amnesty International ist der Ansicht, dass Tony Germain Nkina wegen seiner früheren Menschenrechtsarbeit verhaftet und verurteilt wurde: Bis 2015 war Nkina in Kayanza Repräsentant der «Association pour la protection des droits humains et des personnes détenues (APRODH)», einer der führenden Menschenrechtsorganisationen Burundis.

Als 2015 der damalige Präsident Pierre Nkurunziza zum dritten Mal zur Wahl antreten wollte, ging er mit unerbittlicher Repression gegen Protestierende, Menschrechtsverteidiger*innen und die Zivilgesellschaft vor. Die APRODH wurde verboten, viele führende Köpfe der Zivilgesellschaft gingen ins Exil. Die burundische Regierung betrachtet Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen und die Menschenrechte, einschliesslich des Rechts auf freie Meinungsäusserung, werden nach wie vor stark eingeschränkt.

Tony Germain Nkina blieb in Burundi. Seit der Auflösung der APRODH 2015 arbeitete er nicht mehr für zivilgesellschaftliche Organisationen, sondern ging wieder seiner Tätigkeit als Anwalt nach. Trotzdem wurde er nun ohne Beweise zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Amnesty International fordert seine sofortige und bedingungslose Freilassung.