Mehr als 30'000 KindersoldatInnen in der DRK wurde noch immer nicht demobilisiert  © AP Graphics Bank
Mehr als 30'000 KindersoldatInnen in der DRK wurde noch immer nicht demobilisiert © AP Graphics Bank

Demokratische Republik Kongo

Jahresbericht 2008 Amtliche Bezeichnung: Demokratische Republik Kongo Staats- und Regierungschef: Joseph Kabila Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 61,2 Millionen Lebenserwartung: 45,8 Jahre Kin
Jahresbericht 2008

Amtliche Bezeichnung: Demokratische Republik Kongo
Staats- und Regierungschef: Joseph Kabila
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 61,2 Millionen
Lebenserwartung: 45,8 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 208 / 186 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 67,2 Prozent

Die anhaltenden politischen und militärischen Spannungen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) führten zu massiven Gewaltausbrüchen in der Hauptstadt Kinshasa sowie in der Provinz Bas-Kongo. Widerrechtliche Tötungen, willkürliche Festnahmen und rechtswidrige Inhaftierungen, Folterungen und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen waren an der Tagesordnung. Sie richteten sich häufig gezielt gegen vermeintliche Oppositionspolitiker. Unverändert hoch war die Zahl der Vergewaltigungen, die von Angehörigen der Sicherheitskräfte sowie Kämpfern bewaffneter Gruppen verübt wurden. In einigen Provinzen verbesserte sich zwar die Sicherheitslage, gleichzeitig verschlimmerten sich jedoch die Menschenrechtslage und die humanitäre Krise in den östlichen Provinzen Nord-und Südkivu.

Die humanitäre Lage in der DRK war weiterhin prekär. So mussten aufgrund des Konflikts mehr als 1,4 Millionen Menschen ihre Heimat verlassen. Die Versorgung der Bevölkerung mit grundlegenden sozialen Leistungen, insbesondere im Gesundheits- und Bildungswesen, war mangelhaft. Als Gründe hierfür galten schlechte Regierungsführung, eine veraltete Infrastruktur und mangelnde Investitionen.

Hintergrundinformationen

Im Februar wurde die seit dem Jahr 2003 amtierende Übergangsregierung von einer neuen Regierung abgelöst. Ende März spitzten sich die Spannungen zwischen der Regierung und Jean-Pierre Bemba, dem Spitzenkandidaten der Opposition bei den Präsidentschaftswahlen 2006, zu. Nachdem sich Bemba weigerte, einer Anweisung der Regierung nachzukommen und seine Einheiten aufzulösen, brachen in Kinshasa Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Bembas bewaffneter Privatmiliz aus, bei denen rund 600 Menschen zu Tode kamen. Daraufhin verliess Bemba das Land. Das Verhältnis zwischen Regierung und politischer Opposition blieb auch in der Folge angespannt.

In einigen als unsicher geltenden Gebieten des Landes konnte die staatliche Autorität wiederhergestellt werden. Staatliche Institutionen wurden zwar weiter ausgebaut, blieben insgesamt aber dennoch schwach. Vor allem im Bezirk Ituri und in der Provinz Katanga wurde eine Reihe bewaffneter Gruppen erfolgreich entwaffnet und demobilisiert. Da die ihnen versprochene Hilfe zur Wiedereingliederung in das Zivilleben jedoch ausblieb, bildeten die entwaffneten Kämpfer weiterhin einen Unsicherheitsfaktor.

Der Konflikt in den östlichen Provinzen Nord- und Südkivu hielt an. So brachen im August in der Provinz Nordkivu Kämpfe zwischen regulären Streitkräften und Einheiten des Tutsi-Kommandanten Laurent Nkunda aus. Die Kampfhandlungen, an denen sich auch die Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (Forces Démocratiques de Libération du Rwanda - FDLR) und Mayi-Mayi-Milizen beteiligten, waren durch massive Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht gekennzeichnet und führten zu wachsenden Spannungen zwischen der DRK und Ruanda. Im November einigten sich die Regierungen der beiden Länder auf einen «gemeinsamen Ansatz», um die Gefährdung, die von in- und ausländischen Milizen in der DRK ausging, einzudämmen. Eine Offensive, die kongolesische Regierungseinheiten mit Unterstützung der UN-Friedensmission MONUC im Dezember gegen die Milizen von Laurent Nkunda durchführten, brachte jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Ende 2007 wurden Pläne für eine nationale Konferenz angekündigt, deren Ziel die Befriedung der Provinzen Nord- und Südkivu ist.

Binnenflüchtlinge

Durch die unsichere Lage in der Provinz Nordkivu hatten seit Ende 2006 über 200 000 Menschen ihre Heimat verlassen müssen. Aufgrund der Kämpfe von August bis Dezember 2007 erhöhte sich diese Zahl um mehr als 170 000 Menschen. Innerhalb der gesamten DRK betrug die Zahl der Binnenflüchtlinge mehr als 1,4 Millionen, weitere rund 322 000 Kongolesen lebten als Flüchtlinge in Nachbarstaaten.

Polizei und Sicherheitskräfte

Bei den Operationen der kongolesischen Streitkräfte, der Polizei sowie der militärischen und zivilen Geheimdienste wurde kongolesisches und internationales Recht weitgehend ignoriert. Sie zeichneten für die Mehrzahl der gemeldeten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Die Zahl der von Polizisten verübten Menschenrechtsverletzungen nahm zu. Mangelnde Disziplin, schlechte Führung und die allgemeine Straflosigkeit verhinderten eine Verbesserung der Menschenrechtslage. Ein Reformprogramm mit dem Ziel, die ehemaligen Milizen und bewaffneten Gruppen in die neu geschaffene Einheitsarmee zu integrieren, wurde nicht abgeschlossen. Die Tatsache, dass sich weder die Regierung noch Laurent Nkunda an die Bestimmungen zur Integration der Streitkräfte hielten, war einer der Gründe für die Gewalt in der Provinz Nordkivu.

Der Schutz der Zivilbevölkerung im Osten des Landes oblag weitgehend den überforderten MONUC-Einheiten. Im November erklärte der UN-Generalsekretär, die Zahl der MONUC-Soldaten werde erst dann verringert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Diese beinhalteten unter anderem die Entwaffnung und Demobilisierung sowie die Repatriierung bewaffneter Gruppen im Osten des Landes. Auch müssten die Streitkräfte der DRK ihre Bemühungen für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, den Schutz der Zivilbevölkerung und die Achtung der Menschenrechte erheblich verstärken.

Ungesetzliche Tötungen

Sowohl die staatlichen Sicherheitskräfte als auch kongolesische und ausländische bewaffnete Gruppen begingen Hunderte von ungesetzlichen Tötungen. Bei militärischen Operationen griffen alle Kampfeinheiten Zivilisten entweder gezielt an oder unterliessen es, die Zivilbevölkerung durch geeignete Massnahmen zu schützen. Bei Kämpfen in Kinshasa im März setzten sowohl Einheiten der Regierung als auch die Privatmiliz von Jean-Pierre Bemba in dicht bewohnten Vierteln schwere Waffen ein und verursachten so den Tod von mehreren Hundert Zivilisten.

Vom 31. Januar auf den 1. Februar töteten Armee und Polizei in der Provinz Bas-Kongo 95 Zivilisten. Bei den Operationen zur Unterdrückung von gewalttätigen Ausschreitungen wandten die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt an und begingen in einigen Fällen staatliche Morde. Bei den Unruhen starben auch zehn Angehörige der Sicherheitskräfte.

Regierungseinheiten sollen in Kinshasa Ende März mindestens 27 mutmassliche Anhänger von Jean-Pierre Bemba getötet haben.

Im September wurden in Stellungen, die von den Milizen Laurent Nkundas im Gebiet von Rutshuru in der Provinz Nordkivu geräumt worden waren, 21 Leichen in Massengräbern gefunden. Einige waren an Händen und Füssen gefesselt.

Folterungen und Misshandlungen

Angehörige der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen setzten routinemässig Folterungen und Misshandlungen ein. Zu den Foltermethoden gehörten anhaltende Schläge, Verletzungen durch Messerstiche und die Vergewaltigung von im Gewahrsam befindlichen Personen. Die Gefangenen wurden zum Teil an geheimen Orten ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten. In Kinshasa nahmen die Präsident Joseph Kabila unterstehende Republikanische Garde und Sondereinheiten der Polizei zahlreiche vermeintliche Regierungsgegner willkürlich fest, folterten und misshandelten sie. Dabei wurden viele Opfer in Gewahrsam genommen, weil sie derselben Volksgruppe wie Jean-Pierre Bemba angehörten oder ebenfalls aus der Provinz Equateur stammten. In den meisten Hafteinrichtungen und Gefängnissen herrschten derart harte Bedingungen, dass von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gesprochen werden muss. Es gab regelmässig Berichte, wonach Gefangene an Unterernährung oder behandelbaren Krankheiten starben.

Nach 132 Tagen in willkürlicher Haft wurde der aus der Provinz Equateur stammende Journalist Papy Tembe Moroni, der in Kinshasa für einen regierungskritischen Fernsehsender arbeitete, im April auf freien Fuss gesetzt. Er erklärte gegenüber Amnesty International, er sei im Gewahrsam der Polizei mit langen Holzstöcken und Keulen geschlagen worden, "wie man sonst eine Schlange totschlägt".

Sexuelle Gewalt

In allen Teilen der DRK, insbesondere im Osten des Landes, fielen Frauen und Mädchen nach wie vor häufig Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt zum Opfer. Die Taten wurden vor allem von Angehörigen der Regierungsstreitkräfte, der Polizei sowie kongolesischer und ausländischer bewaffneter Gruppen verübt. Meldungen zufolge stieg auch die Zahl der sexuellen Gewalttaten, die von Zivilisten begangen wurden. Bei vielen Vergewaltigungen, vor allem bei denen, für die bewaffnete Gruppen verantwortlich waren, wurden ausserdem die Genitalien der Opfer verstümmelt und andere extreme Grausamkeiten verübt. Die FDLR-Miliz und die Rasta, eine Abspaltung der FDLR, verschleppten Frauen und Mädchen als Sexsklavinnen. Nur wenige der Straftäter wurden vor Gericht gestellt. Ein 2006 verabschiedetes Gesetz, das die Verfolgung und Bestrafung von Sexualverbrechen verschärfte, wurde kaum umgesetzt. Überlebende Vergewaltigungsopfer erfuhren nach wie vor gesellschaftliche Diskriminierung. Sie wurden von ihren Familien und Gemeinschaften häufig verstossen und ihrer Lebensgrundlage beraubt. Nur wenige Vergewaltigungsopfer hatten Zugang zu angemessener medizinischer Behandlung. Die hohe Zahl an Vergewaltigungen ist Teil der weitverbreiteten Gewalt und Diskriminierung, der Frauen in der DRK ausgesetzt sind.

Kämpfer der Mayi-Mayi sollen für die Massenvergewaltigung von ungefähr 120 Frauen und Mädchen verantwortlich sein, die zwischen dem 21. Juni und dem 3. August in Lieke Lesole im Gebiet Opala in der Provinz Orientale begangen wurde. Die gerichtliche Untersuchung des Vorfalls war zum Ende des Berichtsjahrs noch nicht abgeschlossen.

Berichten zufolge töteten Angehörige der FDLR oder Rasta vom 26. auf den 27. Mai in Kanyola, in der Provinz Südkivu, 17 Menschen, unter ihnen Frauen und Kinder. Die Täter verschleppten sieben Frauen und missbrauchten sie sexuell. Die Frauen wurden später von der Armee befreit.

Kindersoldaten

Nach wie vor befanden sich mehrere Hundert Kinder in den Reihen kongolesischer und ausländischer bewaffneter Gruppen sowie in einigen Einheiten der Streitkräfte. Ein Programm der Regierung, das die Kinder identifizieren und herausholen sollte, war Ende des Berichtsjahrs de facto zum Erliegen gekommen. Programme zur Wiedereingliederung ehemaliger Kindersoldaten in das Zivilleben griffen in vielen Teilen der DRK nur schwach. Ende 2007 warteten 5000 Kindersoldaten auf Wiedereingliederungshilfen.

In der Provinz Nordkivu rekrutierten die bewaffnete Gruppe von Laurent Nkunda und die oppositionellen Mayi-Mayi-Milizen viele Kinder, häufig gegen deren Willen. Dabei sollen die Einheiten von Nkunda bewusst Schulen für die Zwangsrekrutierung ausgewählt haben. Die prekäre Sicherheitslage in Nordkivu erschwerte Programme von Nichtregierungs-organisationen, die eine Familienzusammenführung und die gesellschaftliche Integration ehemaliger Kindersoldaten zum Ziel hatten. So wurden ehemalige Kindersoldaten, die wieder in ihre Familien integriert worden waren, von bewaffneten Gruppen erneut zwangsrekrutiert.

Im Oktober fanden mehr als 160 Jungen und Mädchen im Alter von sieben bis 18 Jahren in einem Stadion in der Stadt Rutshuru in Nordkivu Schutz. Sie waren geflüchtet, weil die Milizen Laurent Nkundas versucht hatten, sie mit Gewalt zu rekrutieren. Es wurde befürchtet, dass andere Kinder von Kämpfern bewaffneter Gruppen gefangen genommen wurden oder sich in den Wäldern verirrten.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger wurden nach wie vor angegriffen und waren Morddrohungen ausgesetzt. Die Übergriffe wurden vor allem Regierungsbeamten zugeschrieben. Journalisten und Rechtsanwälte wurden wegen ihrer beruflichen Tätigkeit routinemässig überfallen, willkürlich festgenommen und eingeschüchtert.

Im Mai vergewaltigte ein Angehöriger der Sicherheitskräfte eine Frauenrechtlerin, als sie im Rahmen ihrer Arbeit eine Hafteinrichtung besuchte. Die Töchter einer anderen Frauenrechtlerin wurden im September in ihrem Haus von Soldaten brutal sexuell missbraucht.

Der Journalist Serge Maheshe, der für den von den Vereinten Nationen geförderten Radiosender Radio Okapi arbeitete, wurde im Juni in Bukavu ermordet. Die Umstände der Tat wurden nur unzureichend aufgeklärt. In einem unfairen Militärprozess wurden im August vier Menschen zum Tode verurteilt. Unter den Verurteilten befanden sich zwei Freunde des Opfers. Das Urteil gegen sie basierte auf der nicht erhärteten Zeugenaussage von zwei Männern, die den Mord zunächst gestanden, ihre Aussage aber später zurückzogen hatten. Ein Berufungsverfahren war anhängig.

Justizsystem

Das zivile Justizsystem war in vielen Landesteilen völlig oder weitgehend handlungsunfähig. Es mangelte an Unabhängigkeit, aber auch an materiellen und personellen Ressourcen. Nach wie vor wurden Zivilisten vor Militärgerichte gestellt, obwohl die Verfassung diese Praxis verbot. Viele Gerichtsverfahren, vor allem die vor Militärgerichten, entsprachen nicht den internationalen Standards für ein faires Verfahren. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, fast alle von Militärgerichten, doch wurden keine Hinrichtungen gemeldet. Die Betroffenen mussten lange auf ihren Prozess warten, der dann häufig im Schnellverfahren abgewickelt wurde. Polizei und Militär mischten sich häufig in die Rechtsprechung ein.

Théophile Kazadi Mutombo Fofana befand sich seit September 2004 in unrechtmässiger Untersuchungshaft im Centre Pénitaire et de Réeducation de Kinshasa - CPRK in Kinshasa. Er war im Juni 2004 rechtswidrig aus der Republik Kongo ausgeliefert worden, unter dem Verdacht, an einem Umsturzversuch in Kinshasa beteiligt gewesen zu sein. Er wurde im Gewahrsam der Sicherheitsdienste gefoltert. Bis zum Ende des Berichtsjahres wurde er weder vor Gericht gestellt, noch hatte er die Möglichkeit, Haftbeschwerde einzulegen.

Straflosigkeit - Internationale Rechtsprechung

Die überwiegende Mehrzahl der Menschenrechtsverletzungen wurde strafrechtlich nicht aufgearbeitet. Allerdings nahm die Zahl der Fälle zu, in denen auf nationaler Ebene wegen Verstössen gegen die Menschenrechte ermittelt wurde und Gerichtsverfahren stattfanden, in die vor allem Militärs involviert waren. Es gab auch einige wenige Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die strafrechtliche Aufarbeitung wurde jedoch dadurch erschwert, dass viele mutmassliche Täter aus Gefängnissen und Hafteinrichtungen flohen.

Im Oktober überstellte die Regierung den ehemaligen Anführer einer bewaffneten Gruppe in Ituri, Germain Katanga, an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC). Er wurde vom ICC wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt, die er im Jahr 2003 im Bezirk Ituri verübt haben soll. Er war damit nach Thomas Lubanga Dyilo, der im März 2006 überstellt worden war, der zweite Anführer einer in Ituri operierenden bewaffneten Gruppe, der sich vor dem ICC verantworten muss. Andere Männer, die von den kongolesischen Behörden Anfang 2005 verhaftet worden waren und denen zur Last gelegt wurde, in Ituri Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, sassen immer noch im CPRK-Gefängnis in Kinshasa in Untersuchungshaft. Die Militärjustizbehörden verlängerten ihre Untersuchungshaft mehrere Male, obwohl dies gegen die kongolesische Verfahrensordnung verstiess, und unternahmen nichts, um die Betroffenen vor Gericht zu bringen.

Im Februar verurteilte das Militärgericht in Bunia (Ituri) 13 Soldaten wegen Kriegsverbrechen, da sie in der Ortschaft Bavi Ende 2006 mehr als 30 Zivilisten getötet hatten. Ausserdem befand dasselbe Gericht sechs Mitglieder einer bewaffneten Gruppierung wegen Kriegsverbrechen für schuldig. Die Angeklagten hatten im Mai 2003 zwei Militärbeobachter der MONUC ermordet. In beiden Prozessen wurde das Römische Statut des ICC angewandt.

Mit Freisprüchen endete ein Prozess gegen zwölf Angeklagte, denen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit einem Massaker vorgeworfen wurden, das im Jahr 2004 in Kilwa (Provinz Katanga) verübt worden war. Ein Militärgericht sprach im Juni alle Angeklagten, darunter Offiziere und drei ausländische Mitarbeiter des multinationalen Unternehmens Anvil Mining Company, frei. Vier der zwölf Angeklagten wurden wegen anderweitiger Straftaten schuldig gesprochen. Auf das Gerichtsverfahren wurde offensichtlich von politischer Seite Einfluss genommen. Die Freisprüche wurden allgemein als Rückschlag im Kampf gegen die Straflosigkeit in der DRK gewertet.

Missionen und Berichte von Amnesty International


Missionen

Vertreter von Amnesty International bereisten das Land in den Monaten Mai und Juni.

Berichte

  • Democratic Republic of Congo: Disarmament, Demobilization and Reintegration (DDR) and Reform of the Army (AFR 62 / 001 / 2007)
  • Democratic Republic of Congo: Torture and killings by state security agents still endemic (AFR 62 / 012 / 2007)
  • Democratic Republic of Congo (DRC): Escalating violence in North-Kivu deepens risk of mass ethnic killings (AFR 62 / 014 / 2007)