Der politische Aktivist Wandile Dludlu wurde am 4. September 2009 ohne rechtliche Grundlage von Polizeibeamten festgehalten und verhört. Dabei soll er gefoltert worden sein. Nicht einmal drei Wochen später wurde er von Gefängniswärter vor einer Haftanstalt angegriffen. Wandile Dludlu erstattete in beiden Fällen Strafanzeige bei der Polizei. Die Ermittlungen haben jedoch bisher zu keinem erkennbaren Ergebnis geführt.
Die Organisation von Wandile Dludlu wurde auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes von 2008 verboten. Als er von einer Protestkundgebung in Südafrika nach Swasiland zurückkehrte, wurde er von der Polizei angehalten und gezwungen, in ihr Fahrzeug einzusteigen. Obwohl kein Haftbefehl gegen ihn vorlag, hielt man ihn etwa eine Stunde auf der Polizeiwache von Mbabane fest. Anschliessend brachte man ihn in ein Waldgebiet. Dort wurde er gezwungen, sich auf den Boden zu legen. Seine Handgelenke waren dabei fest an seine Fussknöchel gebunden. In dieser Stellung verhörten ihn PolizistInnen über mehrere Stunden und sollen ihn mehrmals mit Plastiktüten der Erstickungsfolter ausgesetzt haben. Nach einigen Stunden liess die Polizei Wandile Dludlu wieder frei, ohne ihm eine Straftat anzulasten. Er blutete, war dehydriert und stand unter Schock.
Am 21. September 2009 wartete Wandile Dludlu gemeinsam mit anderen unbewaffneten AktivistInnen und einer Gruppe von JournalistInnen vor der Haftanstalt von Matsapha auf die Freilassung des politischen Aktivisten Mario Masuku. Dieser war am selben Tag von der Anklage freigesprochen worden, gegen das Antiterrorgesetz verstossen zu haben. Ohne Vorwarnung griffen GefängniswärterInnen die Gruppe an. Wandile Dludlu wurde getreten und niedergeschlagen. Beweisfotos des gezielten Angriffs gegen ihn scheinen in den polizeilichen Ermittlungen keine Beachtung gefunden zu haben.
Forderungen der abgeschlossenen Aktion
Exzellenz
Der politische Aktivist Wandile Dludlu wurde am 4. September 2009 ohne rechtliche Grundlage von PolizeibeamtInnen festgehalten und verhört. Obwohl kein Haftbefehl gegen ihn vorlag, hielt man ihn etwa eine Stunde auf der Polizeiwache von Mbabane fest. Anschliessend brachte man ihn in ein Waldgebiet wo er gefoltert worden ist. Nach einigen Stunden liess die Polizei Wandile Dludlu wieder frei, ohne ihm eine Straftat anzulasten. Er blutete, war dehydriert und stand unter Schock.
Am 21. September 2009 wartete Wandile Dludlu gemeinsam mit anderen unbewaffneten AktivistInnen und einer Gruppe von JournalistInnen vor der Haftanstalt von Matsapha auf die Freilassung des politischen Aktivisten Mario Masuku. Er wurde von GefängniswärterInnen angegriffen, getreten und niederschlagen. Beweisfotos des gezielten Angriffs gegen ihn scheinen bei polizeilichen Ermittlungen keine Beachtung gefunden zu haben. Wandile Dludlu erstattete in beiden Fällen Strafanzeige bei der Polizei. Die Ermittlungen haben jedoch bisher zu keinem erkennbaren Ergebnis geführt.
Ich fordere Sie auf, Exzellenz, eine umfassende, unparteiische und unabhängige Untersuchung der Foltervorwürfe und des Angriffs gegen Wandile Dludlu durch GefängniswärterInnen im September 2009 einzuleiten. Zudem bitte ich Sie, sicherzustellen, dass bei Schulungen von Polizei- und GefängnisbeamtInnen die Menschenrechte und die damit verbundenen Verpflichtungen vermittelt werden.
Hochachtungsvoll
Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen vom Juni 2010 | Zurück zur Übersicht Juni 2010 | Word-Dokument herunterladen | E-Mail Alert für «Briefe» abonnieren