Laut AugenzeugInnen wurden BewohnerInnen daran gehindert, ihr Eigentum aus den Häusern herauszuholen. Die Polizei nahm während des Abrisses drei unbewaffnete Männer fest, und mehrere AnwohnerInnen, die versuchten, sich der Zwangsräumung zu widersetzen, wurden von der Polizei geschlagen.
Die BewohnerInnen von Ost-Badia und anderer informeller Siedlungen in Nigeria haben nach den Zwangsräumungen der vergangenen Jahre keine alternativen Unterkünfte und/oder Schadenersatz von staatlichen Stellen erhalten, um ihren Verlust und/oder den Schaden an ihrem Eigentum auszugleichen.
Die aus Ost-Badia Vertriebenen reichten im Mai 2016 wegen der Verletzung ihrer grundlegenden Rechte auf Menschenwürde, faire Anhörung, Freiheit, Eigentum und Privatsphäre Klage beim Hohen Bundesgericht in Lagos ein. Diese Rechte garantieren ihnen die Absätze 34, 35, 36 (1), 43 und 46 (1) und (2) der Verfassung der Bundesrepublik Nigeria. Die erste Anhörung fand im Juli 2016 statt.
Abgeschlossene Briefaktion