Yahaya Sharif-Aminu. © Amnesty International
Yahaya Sharif-Aminu. © Amnesty International

Nigeria Todesurteil von Blogger Yahaya Sharif-Aminu: Neuverhandlung angeordnet

16. Februar 2021
Am 21. Januar 2021 ordnete ein Berufungsausschuss unter Vorsitz eines Richters die Neuverhandlung im Fall des 22-jährigen Sängers Yahaya Sharif-Aminu an. Der Ausschuss verlangte, dass der Fall neu beurteilt werden soll, da Yahaya Sharfi-Aminu während seines gesamten Gerichtsverfahrens keinen Zugang zu einem rechtlichen Beistand hatte.

Der 22-jährige Sänger Yahaya Sharif-Aminu war im August 2020 der Blasphemie schuldig gesprochen und zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Zuvor hatte er via WhatsApp ein Lied verbreitet, das als Gotteslästerung und Beleidigung des Propheten Mohammed angesehen wurde.

Yahaya Sharif-Aminu wird weiterhin im Zentralgefängnis Kano festgehalten. Gemeinsam mit seinem Rechtsbeistand hat er Rechtsmittel gegen die Strafe eingelegt. Am 21. Januar 2021 ordnete der Berufungsausschuss unter dem Vorsitz des Obersten Richters des Bundesstaats Kano die Neuverhandlung im Fall von Yahaya Sharif-Aminu an. Der Ausschuss beschloss, dass der Fall an dasselbe Obere Scharia-Gericht zurückverwiesen werden sollte, das den Sänger zuvor verurteilt hatte. Der Fall sollte jedoch diesmal von einem*r anderen Richter*in neu beurteilt werden. Als Begründung gab der Ausschuss an, dass Yahaya Sharif-Aminu während der ganzen Dauer seines Gerichtsverfahrens nicht von einem Rechtsbeistand vertreten worden war.

Zur Wiederverhandlung und damit zur Aufhebung des Todesurteils hat auch die Briefaktion von Amnesty International vom September 2020 beigetragen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt geht es darum, dass die Anklage definitiv fallengelassen wird und Yahaya Sharif-Aminu sofort freigelassen wird.

Yahaya Sharif-Aminu hätte niemals zum Tode verurteilt werden dürfen. Niemand darf allein aufgrund der Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäusserung zum Tod verurteilt werden. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem unfairen Verfahren verletzt das Recht aufs Leben.