Der 22-jährige Sänger Yahaya Sharif-Aminu war im August 2020 der Blasphemie schuldig gesprochen und zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Zuvor hatte er via WhatsApp ein Lied verbreitet, das als Gotteslästerung und Beleidigung des Propheten Mohammed angesehen wurde.
Yahaya Sharif-Aminu wird weiterhin im Zentralgefängnis Kano festgehalten. Gemeinsam mit seinem Rechtsbeistand hat er Rechtsmittel gegen die Strafe eingelegt. Am 21. Januar 2021 ordnete der Berufungsausschuss unter dem Vorsitz des Obersten Richters des Bundesstaats Kano die Neuverhandlung im Fall von Yahaya Sharif-Aminu an. Der Ausschuss beschloss, dass der Fall an dasselbe Obere Scharia-Gericht zurückverwiesen werden sollte, das den Sänger zuvor verurteilt hatte. Der Fall sollte jedoch diesmal von einem*r anderen Richter*in neu beurteilt werden. Als Begründung gab der Ausschuss an, dass Yahaya Sharif-Aminu während der ganzen Dauer seines Gerichtsverfahrens nicht von einem Rechtsbeistand vertreten worden war.
Yahaya Sharif-Aminu hätte niemals zum Tode verurteilt werden dürfen. Niemand darf allein aufgrund der Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäusserung zum Tod verurteilt werden. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem unfairen Verfahren verletzt das Recht aufs Leben.