Damit ist Ruanda das hundertste Land, das die Todesstrafe gesetzlich verbietet. In 30 weiteren Ländern wird sie in der Praxis nicht mehr angewendet, obwohl sie noch legal ist. Das letzte Todesurteil in Ruanda wurde im Jahr 2003 verhängt. Die letzten Hinrichtungen fanden 1998 statt, als 22 Personen wegen Verbrechen im Zusammenhang mit dem Völkermord von 1994 hingerichtet wurden.
Die Existenz der Todesstrafe war eines der Haupthindernisse für die Überführung von Gefangenen vom Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda im tansanischen Arusha an die ruandische Gerichtsbarkeit. Für rund 600 zum Tod Verurteilte wird die Strafe jetzt in lebenslange Haft umgewandelt. Nach wie vor äusserst besorgt ist Amnesty International über die grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen, unter denen Gefangene in Ruanda festgehalten werden.