Die letzte Hinrichtung fand 2005 in Simbabwe statt, doch es wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit gab es nach simbabwischem Recht neun Verbrechen, auf die die Todesstrafe stand. Derzeit können Straftäter*innen wegen drei Straftaten zum Tode verurteilt werden: bei Hochverrat; wenn Aufruhr, Banditentum, Sabotage oder Terrorismus zum Tod einer Person führen sowie bei Mord, versuchtem Mord, Anstiftung zum Mord oder Verschwörung zum Mord.
Khanyo Farise, die stellvertretende Regionaldirektorin für das östliche und südliche Afrika bei Amnesty International, sagt dazu: «Simbabwe hat den richtigen Schritt getan, um diese schreckliche und unmenschliche Form der Bestrafung zu beenden, die in unserer Welt keinen Platz hat. Jetzt, da das Kabinett zugestimmt hat, muss das Parlament sicherstellen, dass die Todesstrafe wirklich abgeschafft wird, indem es für die Verabschiedung von Gesetzen stimmt, die dies Wirklichkeit werden lassen.»