Gefangenenzelle des NISS
©Evelyn Hockstein Polaris
Der neue Bericht Agenten der Angst dokumentiert systematische Menschenrechtsverletzungen im Sudan, für die der sudanesische Geheim- und Sicherheitsdienst (NISS) verantwortlich ist. Darunter sind willkürliche Verhaftungen, Geheimhaft, Misshandlungen, aussergerichtliche Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Oppositionellen und RegierungskritikerInnen.
«Der Geheim- und Sicherheitsdienst beherrscht den Sudan mit Angst. Die zahllosen Übergriffe der NISS gegen die sudanesische Bevölkerung erzeugen bei KritikerInnen der Regierung die ständige Furcht, selbst verhaftet und schikaniert zu werden», sagt Erwin van der Borght, Direktor des Afrika-Programms von Amnesty International.
«Die sudanesischen Behörden stellen die politische Opposition und die Menschenrechtsverteidiger durch Gewalt und Einschüchterung ruhig. Geheimdienstmitarbeitende werden dabei durch die vollständige Straffreiheit der von ihnen begangenen Menschenrechtsverletzungen geschützt.»
Neue Welle der Repression seit den Wahlen
Verhaftungswellen fanden jeweils im Zuge politischer Spannungen statt. Der Bericht erwähnt den Angriff einer Widerstandsbewegung aus der Provinz Darfur auf die Hauptstadt Khartum im Mai 2008, den Haftbefehl gegen Präsident Omar Al-Bashir durch den internationalen Strafgerichtshof im Juli 2008 und die Wahlen im April 2010.
Folter an der Tagesordnung
Amnesty International hat verschiedene Foltermethoden dokumentiert, die der NISS anwendet: Schläge und Fusstritte, Aufhängen an den Füssen, Elektroschocks, Auspeitschen, Schlafentzug, Fusstritte sowie Schläge mit Wasserschläuchen. Der Menschenrechtsorganisation sind auch Fälle von Frauen bekannt, die vom NISS und der Polizei in Haft sexuell angegriffen wurden.
Die Angehörigen werden oftmals ebenfalls bedroht und drangsaliert, um das Opfer zusätzlichem emotionalem Druck auszusetzen. Frauen sind von den Polizeiorganen und dem NISS ebenfalls bedroht und eingeschüchtert sowie in Haft sexuell angegriffen worden.
Zensur und Unterdrückung der Meinungsfreiheit
Seit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im April 2010 geht der NISS erneut äussert hart gegen Menschen vor, die ihr Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit wahrnehmen. Etliche JournalistInnen sind willkürlich festgenommen worden. Zudem statten Agenten den Büros von Zeitungen und Druckereien täglich Besuche ab, um die sudanesische Presse zu zensieren. Regierungskritische Zeitungen wurden geschlossen oder gezwungen, den Betrieb einzustellen. Aus Protest gegen die Zensur haben einige Redaktionen das Erscheinen von sich aus eingestellt.
Exzessive Vollmachten und Straflosigkeit
NISS-Agenten geniessen durch das Nationale Sicherheitsgesetz von 2010 weiterhin umfassende Vollmachten für die Verhaftung Oppositioneller sowie strafrechtliche Immunität für sämtliche Vergehen. «Das Nationale Sicherheitsgesetz muss dringend reformiert werden, sodass es den NISS nicht weiter mit umfassenden Vollmachten ausstattet. Jegliche Immunität vor Strafverfolgung ist aufzuheben», sagte Erwin van der Borght. «Anschuldigungen über Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend und effektiv untersucht und die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden. Die Opfer müssen entschädigt werden. Ohne diese Veränderungen werden Sudans NISS-Angehörige weiterhin Agenten der Angst bleiben.»
Medienmitteilung veröffentlicht: 19. Juli 2010
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