Sudan Meriam Ibrahim konnte den Sudan verlassen

30. Juli 2014
Meriam Ibrahim konnte am 24. Juli 2014 den Sudan verlassen. Die Christin wurde wegen ihres Glaubens zum Tode verurteilt. Zusätzlich wurden wegen ausserehelichen Geschlechtsverkehrs 100 Peitschenhiebe gegen sie verhängt.

Bis zu ihrer Ausreise suchten Meriam und ihre Familie Schutz in der US-Botschaft in Khartoum. Sie konnte das Land zunächst wegen weiteren strafrechtlichen Vorwürfen nicht verlassen.

Amnesty International fordert, dass die Gesetze, welche zu Meriams Verhaftung geführt haben, revidiert werden.

Über eine Million Amnesty AktivistInnen haben sich weltweit, als Reaktion auf ihre Verhaftung, die angedrohte Auspeitschung und ihr Todesurteil für ihre Freilassung eingesetzt.

Amnesty International betrachtete Meriam Ibrahim als Gewissensgefangene.

Weitere Informationen auf ua.amnesty.ch