Uganda Anti-Homosexualitäts-Gesetz für ungültig erklärt

In Uganda hat am 1. August 2014 das Verfassungsgericht der staatlich legitimierten Homophobie einen Riegel geschoben: Es hat das im März 2014 eingeführte Anti-Homosexualitäts-Gesetz für null und nichtig erklärt. Grund: Bei der Abstimmung im Parlament im Dezember 2013 waren nicht genügend Abgeordnete zugegen waren. Jetzt braucht es reale Verbesserungen für LGBTI in Uganda, sagt Amnesty International.

«Auch wenn es technische Gründe sind, die jetzt zur Abschaffung des Gesetzes geführt haben, so ist das doch ein bedeutsamer Sieg für die Aktivistinnen und Aktivisten in Uganda, die seit 2009 gegen den Gesetzesentwurf gekämpft hatten», kommentiert Sarah Jackson, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International. «Bleibt zu hoffen, dass sich dieser Schritt nun auch in einer realen Verbesserung der Lebensumstände von Schwulen, Lesben, Transmenschen und Intersexuellen in Uganda niederschlägt!»

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im März 2014 hatte Amnesty International einen starken Anstieg von willkürlichen Verhaftungen, Übergriffen der Polizei und Erpressungen von Schwulen, Lesben, Transmenschen und Intersexuellen in Uganda dokumentiert. Viele von ihnen verloren die Stelle, die Wohnung oder waren gezwungen, ins Ausland zu fliehen.

Gemeinsam mit der ugandischen LGBT- und Menschenrechtsbewegung hatte sich Amnesty International gegen mit weltweiten Aktionen dieses menschenrechtswidrige Gesetz engagiert. Das ugandische Strafgesetz stellt in Art. 145 'widernatürliche' sexuelle Beziehungen allerdings weiterhin unter Strafe.

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Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 1.8.2014
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