Dieses skandalöse Urteil ist ein Affront gegen die Menschenrechte und hat im heutigen Brasilien keinen Platz. Der Rechtsspruch hat vorhergehende Urteile der Gerichte im Bundesstaat Sao Paulo bestätigt, wo die Anklage eingereicht wurde. Da es sich bei den drei Mädchen um Sex-Arbeiterinnen handelt, seien diese einwilligend gewesen, argumentierte die Verteidigung.
Gemäss brasilianischem Strafrecht ist der Geschlechtsverkehr mit einer/einem Minderjährigen unter 14 Jahren unter allen Umständen ein Strafbestand.
«Vergewaltigung ist nie die Schuld des Opfers. Dieses skandalöse Urteil gibt den Vergewaltigern grünes Licht. Wenn es bestehen bleibt, könnte es andere Opfer sexueller Gewalt davon abhalten, solche Straftaten anzuzeigen» sagt Atila Roque, Direktor der brasilianischen Sektion von Amnesty International.
«Es ist extrem beunruhigend, dass der von der brasilianischen Gesetzgebung vorgesehene Schutz für solche Fälle nicht umgesetzt wurde. Amnesty International begrüsst die Forderung der Regierung, Berufung einzulegen. Die brasilianische Justiz muss sicherstellen, dass die Opfer dieser schrecklichen Straftat geschützt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Vergewaltigung ist unter allen Umständen eine schwere Menschenrechtsverletzung»