Chile hält formell am Abtreibungsverbot fest - ebenso wie El Salvador, Haiti, Honduras, Nicaragua, Surinam, Malta, Andorra und der Vatikan. Eine Frau kann in Chile unter keinen Umständen auf legale Weise einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen – weder wenn die Schwangerschaft ihr Leben oder ihre Gesundheit gefährdet, noch wenn sie das Resultat einer Vergewaltigung ist oder der Embrio nicht überlebensfähig ist.
Frauen, welche die Mittel dazu haben, reisen für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland. Alle anderen müssen auf eine heimliche und gesundheitsgefährdende Abtreibung zurückgreifen, die sie vor dem Gesetz zu Kriminellen macht. Müssen sie wegen Komplikationen einen Arzt aufsuchen, riskieren sie eine Anzeige. Diese restriktive Gesetzgebung verletzt die Menschenrechte der Frauen und Mädchen.
Am 31. Januar 2015 legte die chilenische Präsidentin Michelle Bachelet dem Kongress einen Gesetzesvorschlag vor, welcher dem vollständigen Abtreibungsverbot ein Ende machen würde. Er sieht einen Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch vor für Frauen, deren Leben gefährdet ist, deren Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist oder deren Embrio nicht überlebensfähig ist.
Zurzeit diskutiert der Kongress den Gesetzesvorschlag. Deshalb hat die chilenische Sektion von Amnesty International eine Petition lanciert, die vom Kongress fordert, ein Gesetz zu verabschieden, das:
• Frauen und Mädchen ohne jegliche Diskriminierung einen sicheren und legalen Zugang zu ei-nem Schwangerschaftsabbruch gewährleistet, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet ist, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist oder bei einer tödlichen Missbildung des Embrios;
• Frauen und Mädchen, die nach einer Abtreibung unter Komplikationen leiden, den Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleistet, unabhängig davon, ob die Abtreibung legal oder heimlich vorgenommen worden ist und ohne dass sie dafür eine Strafe riskieren.