Auch das Berufungsgericht sieht es als erwiesen an, dass Sperisen 2006 bei der Erstürmung des Gefängnisses El Pavón in der Nähe von Guatemala-Stadt die Ermordung von sechs Häftlingen befohlen und einen Insassen selbst erschossen hat.
«Die Bestätigung des Urteils ist wegweisend: es zeigt, dass Verbrecher, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, der Gerechtigkeit nicht entgehen. Es stärkt die Rechtstaatlichkeit und schreckt alle ab, die sich ins Ausland absetzen oder sich mit ihren Verbrechen hinter der nicht funktionierenden Justiz zu verstecken versuchen», sagt Alain Bovard, Jurist bei Amnesty International Schweiz.
Erwin Sperisen war von 2004 bis 2007 Chef der Polizei in Guatemala bis er dank seiner Doppelbürgerschaft in die Schweiz flüchtete. Nach Guatemala konnte er aufgrund seiner Schweizer Nationalität nicht ausgeliefert werden. Die Schweizer Justiz ist gemäss des schweizerischen Strafgesetzbuches dazu gezwungen, ein im Ausland begangenes Verbrechen zu ahnden, sofern der mutmassliche Täter Schweizer ist und nicht ausgewiesen werden kann. Die guatemaltekischen Behörden stellten 2010 einen Haftbefehl aus. Im August 2012 wurde Sperisen von den Schweizer Behörden festgenommen.
Medienmitteilung veröffentlicht: Genf/Bern, 12. Mai 2015
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