Militärangehörige begleiten das Institut für ländliche Entwicklung INCODER bei einem Feldbesuch in der Gemeinde Cabuyaro (Symbolbild). © Corporación Claretiana Norman Pérez Bello - Centro Claretiano de Investigación y Educación Popular, 2011.
Militärangehörige begleiten das Institut für ländliche Entwicklung INCODER bei einem Feldbesuch in der Gemeinde Cabuyaro (Symbolbild). © Corporación Claretiana Norman Pérez Bello - Centro Claretiano de Investigación y Educación Popular, 2011.

Kolumbien Militärische Gerichtsbarkeit für Menschenrechtsverletzungen ausgeweitet

22. Juni 2015
Am 10. Juni 2015 stimmte der kolumbianische Kongress einer Reform von Verfassungsartikel 221 zu, welche die militärische Gerichtsbarkeit für im bewaffneten Konflikt begangene Menschenrechtsverletzungen erweitert. Amnesty International befürchtet, dass die Reform den Kampf gegen die hohe Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen zusätzlich erschwert.

Die Reform sei nötig geworden, um den Anforderungen des Humanitären Völkerrechts zu genügen, sagt der Staat. Nach den Einschätzungen von Amnesty scheint die Reform jedoch eher darauf ausgerichtet zu sein, der Verletzung von Menschenrechten angeklagte Sicherheitskräfte vor Strafverfolgung zu bewahren, als die Opfer des bewaffneten Konfliktes vor Kriegsverbrechen zu schützen, wie dies vom Humanitären Völkerrecht verbürgt ist.

Amnesty International vertritt die Ansicht, dass das Militärgericht einzig für Disziplinarvergehen von Militär- oder Polizeiangehörigen zuständig sein sollte – keineswegs aber für Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen.

Auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR) hat mehrfach seine Bedenken an der militärischen Gerichtsbarkeit für im Konflikt begangene Straftaten geäussert. Mit der jüngsten Reform ignoriert Kolumbien nicht nur die Bedenken des IAGMR, sondern auch die Empfehlungen des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte.

Öffentliche Stellungnahme vom 12. Juni 2015 (Englisch)