Briefe gegen das Vergessen: Kuba - Léster González Pentón 20 Jahre Haft für einen Gewerkschafter

In Kuba sind alle Menschenrechtsorganisationen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Berufsverbände oder Vereinigungen, die nicht vom Staat kontrolliert werden, verboten. Léster González Pentón ...

In Kuba sind alle Menschenrechtsorganisationen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Berufsverbände oder Vereinigungen, die nicht vom Staat kontrolliert werden, verboten. Léster González Pentón hat für zwei dieser nicht genehmigten Menschenrechtsorganisationen gearbeitet: Das Movimiento por Derechos Humanos, Razón, Verdad y Libertad (Menschenrechtsbewegung für Recht, Wahrheit und Freiheit) und die Confederación de Trabajadores Democráticos de Cuba (Vereinigung demokratischer ArbeiterInnen Kubas). Allein aus diesem Grund verbüsst er zur Zeit eine Haftstrafe von 20 Jahren.

In den Jahren 2001 und 2002 war Léster González Pentón wiederholt Schikanen durch Polizeibeamte ausgesetzt. Am 18. März 2003 nahm man ihn fest und klagte ihn wegen «Kontakts zu staatsfeindlichen Organisationen» und «Respektlosigkeit gegenüber dem Staatsoberhaupt» an. Am 7. April 2003 befand man ihn auf Grundlage von Artikel 91 des kubanischen Strafgesetzbuches der «Gefährdung der Unabhängigkeit bzw. der Integrität des Staatsgebiets» für schuldig. Laut Urteilsbegründung bestand seine Straftat auch darin, US-Radiosendern in Miami «irreführende» Informationen über die Menschenrechtssituation in Kuba gegeben zu haben. Mit 26 Jahren war er der Jüngste von insgesamt 75 Menschen, die im März 2003 bei einer Verhaftungswelle gegen Andersdenkende festgenommen worden waren.

Amnesty International betrachtet Léster González Pentón als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit inhaftiert worden ist.


Forderungen der abgeschlossenen Aktion

 

Exzellenz,

Léster González Pentón hat für zwei nicht genehmigten Menschenrechtsorganisationen gearbeitet: Das Movimiento por Derechos Humanos, Razón, Verdad y Libertad (Menschenrechtsbewegung für Recht, Wahrheit und Freiheit) und die Confederación de Trabajadores Democráticos de Cuba (Vereinigung demokratischer ArbeiterInnen Kubas). Allein aus diesem Grund verbüsst er zurzeit eine Haftstrafe von 20 Jahren.

In den Jahren 2001 und 2002 war Léster González Pentón wiederholt Schikanen durch Polizeibeamte ausgesetzt. Am 18. März 2003 nahm man ihn fest und klagte ihn wegen «Kontakts zu staatsfeindlichen Organisationen» und «Respektlosigkeit gegenüber dem Staatsoberhaupt» an. Am 7. April 2003 befand man ihn auf Grundlage von Artikel 91 des kubanischen Strafgesetzbuches der «Gefährdung der Unabhängigkeit bzw. der Integrität des Staatsgebiets» für schuldig. Laut Urteilsbegründung bestand seine Straftat auch darin, US-Radiosendern in Miami «irreführende» Informationen über die Menschenrechtssituation in Kuba gegeben zu haben.

Amnesty International betrachtet Léster González Pentón als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit inhaftiert worden ist.

Ich fordere Sie auf, Exzellenz, dafür zu sorgen, dass Léster González Pentón umgehend und bedingungslos freigelassen wird.

Hochachtungsvoll

Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen vom Februar 2010|  Zurück zur Übersicht Februar 2010 | Word-Dokument herunterladen | E-Mail Alert für «Briefe» abonnieren