Mexiko Indigene Frauen verbuchen ersten Sieg im Verfahren wegen Vergewaltigung

25. August 2011
Seit über neun Jahren fordern zwei indigene Mexikanerinnen von der Armee und den Behörden Gerechtigkeit für die Vergewaltigung durch Soldaten, die sie im Jahr 2002 erlitten hatten.

Inés Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú im November 2010. ©privat

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Trotz einer bereits lange laufenden Untersuchung und mehrerer Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Inés Fernández Ortega und Valentina Rosendo Cantú im August 2010 befinden sich die Täter immer noch auf freiem Fuss. Es scheint, dass die Militärjustiz die Vergewaltiger deckt, während die betroffenen Frauen und ihre Familien gleichzeitig Drohungen erhalten.

Ermittlung an Zivilgericht übergeben

Doch seit dem 12. August können Inés Fernández und Valentina Rosendo neue Hoffnung schöpfen, dass die Soldaten, die sie damals vergewaltigten, doch noch vor Gericht gestellt werden:

Die Ermittlungen in den beiden Fällen sind nun an Zivilgerichte übergeben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft des Militärs hatte zuvor eingeräumt, dass die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der mexikanischen Streitkräfte nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

«Für uns ist das ein bedeutender Schritt nach vorn, denn die mexikanische Bevölkerung hat sich kontinuierlich dafür stark gemacht, dass die Fälle an die zivile Justiz übergeben werden», kommentiert Vidulfo Rosales, der Anwalt der beiden Frauen im Menschenrechtszentrum Tlachinollan im Bundesstaat Guerrero.

Der Straflosigkeit muss ein Ende gesetzt werden

«Doch viele Hindernisse bestehen fort. Wir befürchten, dass es immer noch Spielraum für Straflosigkeit gibt und die Möglichkeit besteht, dass die Verantwortlichen ungeschoren davon kommen. Die Generalstaatsanwaltschaft ist verpflichtet, unverzüglich ein Strafverfahren zu eröffnen und die Soldaten zu bestrafen, die Inés und Valentina bereits als Täter genannt haben.»

Die Entscheidung, die Fälle von Inés Fernández und Valentina Rosendo an zivile Gerichte zu übertragen, schliesst sich einem Urteil des Obersten Gerichtshofs an, in dem es heisst, dass Menschenrechtsverletzungen an Zivilpersonen durch das mexikanische Militär nicht vor Militärgerichten verhandelt werden sollten.

Schon vergangenes Jahr kam der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte zu der Entscheidung, Mexiko müsse Verfahren zu Menschenrechtsverletzungen durch das Militär vor Zivilgerichten verhandeln. In dem Urteil wurde die mexikanische Regierung dringend aufgefordert, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, angemessene Entschädigung zur Verfügung zu stellen und Massnahmen zu ergreifen, um solche Menschenrechtsverletzungen in Zukunft zu unterbinden.

Trotz dieser Entscheidung befindet sich eine Reihe von Vergewaltigungsfällen aus jüngster Zeit nach wie vor in der Zuständigkeit von Militärgerichten, ebenso wie das Verschwindenlassen von sechs Männern durch die mexikanische Marine in Nuevo Laredo an der US-amerikanischen Grenze im Juni 2011.